Pflichten des Mieters - KEIN MIETVERTRAG

Hallo Zusammen,

Mieter 2 wohnt seid 01/08 in der Mietwohnung des Vermieters. Mieter 2 hat keinen Mietervertrag erhalten und keine
Kaution hinterlegt. Die Miete wurde pünktlich
durch Mieter 2 an Vermieter überwiesen.

Mieter 2 hat fristgerecht schriftlich gekündigt.

Vormieter, Mieter 1 hätte lt. Mietvertrag die Wohnung des Vermieters an Mieter 2 renoviert übergeben sollen. Kein Nachweis vorhanden.

Mieter 2 hat die Wohnung in bunten Farben gestrichen. Muss Mieter 2 die Wochnung des Vermieter bei Auszug renovieren?

Danke & Gruß

Hallo,

grundsätzlich müsste der Mieter2 keine Schönheitsreparaturen durchführen.

Kann der Vermieter allerdings nachweisen, dass die „bunten“ Wände von Mieter2 stammen, dann wäre Mieter2 verpflichtet, einen „neutralen“ Zustand der Wände wieder herzustellen, wenn die Farben zu extrem geraten sind.

Zu „bunte“ Farben fallen nicht mehr unter die freie Gestaltungsmöglichkeit des Mieters, sondern begründen eine Schadensersatzverpflichtung des Mieters.

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