Pflichten des Personalleiters

Hallo,

Der Personalleiter (PL) erhält nach einer schon Wochen zu vor erfolgten
inoffiziellen Unterredung mit einem Mitarbeiter (M) eine offizielle
Beschwerde. In der Beschwerde wirft der Mitarbeiter den ihm
unmittelbaren Fachvorgesetzen (FV) einen erheblichen Mangel des
respektvollen Umgangs vor. Die dienstliche, fachliche und kollegialen
Integrität des Mitarbeiters wird seit ca. einem Jahr, systematisch,
direkt, öffentlich und hinter dem Rücken des Mitarbeiters in Abrede
gestellt. Mehrere Bitten des Mitarbeiters um ein Gespräch wurden
ausdrücklich abgewiesen. Dem Personalleiter liegen sogar schriftliche
Aussagen der FV gegenüber M vor.

Die Fachvorgesetzen verstoßen seit einem guten Jahr sowohl gegen das LEIDBILD der Verwaltung als auch gegen eine bestehende DIENSTVEREINBARUNG über Chancengleichheit und respektvollen Umgang.

Bislang hat der Personalleiter an einem von ihm selbst terminierten Gespräch lediglich seine persönliche Teilnahme zugesagt (aber erst auf ausdrückliche Bitte des M). Wäre der Personalleiter nach dem Prinzip der Fürsorgepflicht nach Art 33 (5) GG eigentlich nicht schon von sich aus zu eigenen Recherchen verpflichtet und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um a) die Missstände unverzüglich abzustellen als auch b) die Vorgesetzten disziplinarrechtlich zu belangen?

Danke für Eure Einschätzung

Beste Grüße mki

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hallo!

Das hört sich für mich sehr nach öffentlichem Dienst an.

Was sagt denn der Personalrat dazu, mit dem der Mitarbeiter doch sicher schon gesprochen hat?

Gruß

Hallo,

Das ist auch meine Idee.
Ausserdem:
Welche Rolle spielt der „Personalleiter“ in der ganzen Angelegenheit? Ist er/sie im Zweifelsfall gegenüber „FV“ weisungsbefugt?
Wäre das nicht eher eine Sache für den/die Vorgesetzten von „FV“?

Gruß
Jörg Zabel

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Hallo DDD,

Schritt für Schritt… Welche Pflichten haben Personalleiter?

LG mki

Merkst du nicht, dass Leute dir hier helfen wollen?
Und das funktioniert eben manchmal nicht nach deiner Fragestellung, sondern aus einer globaleren Perspektive - die du momentan gar nicht einnehmen kannst.

Wie wäre es, wenn du einfach noch mehr Details beschreibst, damit dir hier auch konkret geholfen werden kann? Es verhält sich nicht immer alles so, wie du es in deiner Not wahrnimmst.

Ich jedenfalls kann dir nicht weiterhelfen.

Alles Gute
Diva

Personalleiter vertreten die Geschäftsführung nach Innen. Die zweite Hand der Firmenleitung. Ihnen obliegt die disziplinarische Beaufsichtigung des gesamten Personals einer Firma.

Eine allgmeingültige Defintion habe ich leider nicht parat.

LG mki

Hallo DDD,

um mich gehts hier eigentlich nicht. Primär geht es um die Frage nach den arbeitsrechtlichen bzw. dienstrechtlichen Pflichten von Personalleitern.

LG mki

Also,

die Frage nach den Pflichten der Personalleiter blieb bislang ungeklärt.

Es scheint, als ob das der Wissensgemeinde von w-w-w genügt (gähn). Ist das so?!

Euer mki

Hallo,

Jetzt mal ganz von vorne:

Auf welcher Rechtsgrundlage?
Mit welcher Firma haben wir es zu tun?
Wie ist deren innere Struktur gestaltet?

Und wer hat wann gegen welche Rechtsnormen nachweislich verstossen?
Wessen Aufgabe ist es die Verstösse - sofern sie beweisbar sind - zu ahnden?

„Allgemeingültige Definitionen“ dürften hier nicht weiterhelfen. Es geht erstmal um die konkrete Aufgabenverteilung in dieser Firma - oder was es ist.
Nebenbei: „Personalleiter“ kann alles oder auch nichts sein. Es ist keine geschützte Bezeichnung. Da wird es keine allgemeingültigen Definitionen geben, genauso wenig wie es die für jeden andern möglichen wohlklingenden Titel gibt.

Gruß
Jörg Zabel

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Ein Personalleiter hat die Pflichten, welche ihm vertraglich übertragen wurden.

Und das beantwortet jetzt deine Frage?

Ich mische mich nochmal ein und geben meine Einschätzung:
Die Wissengemeinde ist es vielleicht leid, herumzurätseln, welches konkrete Szenario zugrundeliegt, denn in einer Behörde geht es anders zu als in einem Kleinbetrieb als in einem Konzern.

Der Personalleiter hat sicher eine

nur schreibt dieses Gesetz nicht vor, wie er dieser Pflicht nachzukommen hat.
Während du möglicherweise

unbedingte Notwendigkeit zuweist, hält der Personalleiter vielleicht mehr von direkten Gesprächen der Betroffenen.

Es gibt auch keine Kontrollinstanz, die hier die Erfüllung der Fürsorgepflicht des Personalleiters überwacht oder gar ahndet.

Auch ein

(Freud lässt grüßen) bzw. ein Verstoß dagegen ist vermutlich nicht einklagbar.

Insofern müsstest du vielleicht noch einmal darlegen, was du dir von Gesetzen versprichst und warum du glaubst, dass es keine anderen Wege gibt.

Es sieht für mich sehr nach einer Mobbingsituation aus und zu dem Thema gibt es viel Forschung und Erfahrung - auch die, dass Gesetze allein eine Mobbingsituation nicht auflösen können.

Ich persönlich würde einem Mobbingopfer immer zu zwei Dingen raten: 1) einen Coach oder Psychologen sowie 2) enge Zusammenarbeit mit Personalrat oder zumindest Kollegen, die sich solidarisieren.
Mobbingopfer können klagen, es geht aber meistens so aus, dass der Gemobbte geht - selbst wenn er einen Prozess gewinnt.

Was spricht in deinem Fall gegen alternative Lösungsansätze?

Gruß

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Hallo,

Formal im PRINZIP ja. Frage - Antwort. Dennoch, ließe sich nicht weit mehr zu der eigentlich doch ausführlichen Sachschilderung sagen? Interessant sind die teils ausweichenden, teils richtig verqueren Aussagen, weil kaum jemand die Pflichten eines Personalleiters mit der Wahrung der Einhaltung des LEITBILDES und der DIENSTVEREINBARUNG bespricht.

Ausser DDD. Die legt sich in soweit fest, indem sie, einschränkend aber auch wieder nur mutmaßt, dass „die Verstöße“ nicht einklagbar sind. Es gäbe auch keine Kontrollinstanz, die hier die Erfüllung der Fürsorgepflicht des Personalleiters überwacht oder gar ahndet.Inhaltlich gesehen: Stimmt das? Wie ist wirklich die Rechtslage?

Grüße mki

Hallo DDD,

Deine Frage ist berechtigt. Dennoch führt die Frage nicht zur Beantwortung der Eingangsfrage.

LG mki

Der Mitarbeiter kann nicht einklagen, dass der PL seine Tätigkeit (wie auch immer die aussieht) ausübt.

Hallo Guido,

Was könnte der Mitarbeiter (Fallbezogen) denn überhaupt einklagen?

Gruß mki

Hast Du mal einen Blick ins GG geworfen?

Die Fürsorgepflicht im Arbeitsrecht resultiert aus den §§ 617 ff BGB.

Da der Arbeitsvertrag ganz sicher nicht mit dem PL sondern dem Unternehmen geschlossen ist, hat auch nicht der PL sondern das Unternehmen die Fürsorgepflicht.

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Seine vertraglichen Rechte.

Wenn man gemobbt wird, dann kann man klagen.
Da macht man allerdings nicht gegen eine Person sondern den Arbeitgeber (klar, wenn eine einzelne Person gleichbedeutend mit dem Arbeitgeber ist, dann fällt das weg - bei einem Personalleiter wird das aber nicht der Fall sein).

Da Du nicht wirklich zu den Leuten gehörst, die auf notwendige Rückfragen ausreichend informativ antworten, setze ich jetzt hier einen [wundervollen Link][1] und verabscheide mich aus dieser Diskussion.

Gruß
Guido
[1]: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Mobbing.html

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Hi, Guido,

vielen Dank. Bitte um Verständnis. Mehr zum Fall als wie es in der Eingangsfrage beschrieben ist kann ich nicht liefern. Ist eben alles, entsprechend der Vorgaben, nur als hypothetisch aufzufassen. Der Link von Dir indes gefällt… Nochmals Danke.

Gruß mki

Um Gottes Willen, ich habe mich vertan.

Ich bitte um Entschuldigung und um Löschung meiner Beiträge!

Sorry, sorry

das heißt in keiner Weise, dass man keine Einzelheiten eines hypthetischen Fallse nennen darf.

Aber ist ja Dein Problem. Und wenn Du auf Nachfragen nur mit ‚uuuu‘ antwortest, wird es auch Dein Problem bleiben.