Hallo,
Der Personalleiter (PL) erhält nach einer schon Wochen zu vor erfolgten
inoffiziellen Unterredung mit einem Mitarbeiter (M) eine offizielle
Beschwerde. In der Beschwerde wirft der Mitarbeiter den ihm
unmittelbaren Fachvorgesetzen (FV) einen erheblichen Mangel des
respektvollen Umgangs vor. Die dienstliche, fachliche und kollegialen
Integrität des Mitarbeiters wird seit ca. einem Jahr, systematisch,
direkt, öffentlich und hinter dem Rücken des Mitarbeiters in Abrede
gestellt. Mehrere Bitten des Mitarbeiters um ein Gespräch wurden
ausdrücklich abgewiesen. Dem Personalleiter liegen sogar schriftliche
Aussagen der FV gegenüber M vor.
Die Fachvorgesetzen verstoßen seit einem guten Jahr sowohl gegen das LEIDBILD der Verwaltung als auch gegen eine bestehende DIENSTVEREINBARUNG über Chancengleichheit und respektvollen Umgang.
Bislang hat der Personalleiter an einem von ihm selbst terminierten Gespräch lediglich seine persönliche Teilnahme zugesagt (aber erst auf ausdrückliche Bitte des M). Wäre der Personalleiter nach dem Prinzip der Fürsorgepflicht nach Art 33 (5) GG eigentlich nicht schon von sich aus zu eigenen Recherchen verpflichtet und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um a) die Missstände unverzüglich abzustellen als auch b) die Vorgesetzten disziplinarrechtlich zu belangen?
Danke für Eure Einschätzung
Beste Grüße mki