Pflichten des Schriftführers im e.V

Hallo ihr Lieben,

gibt es eine beratende Inetseite, oder kann mir so jemand auflisten, was die Pflichten respektive die eigentlichen Aufgaben eines Schriftführers in einem eeingetr. Verein sind? Für mehr oder weniger detaillierte Punkte wäre ich sehr dankbar. Felix

http://www.google.de/search?hl=de&ie=UTF-8&oe=UTF-8&…

goggle ist dein freund :wink:

gruß
ann

sorry: GOOGLE
.

*PFFF* first google, then goggle owT
SCNR

Hallo Felix,

es gibt keine gesetzlich festgelegten Pflichten eines Schriftführers. Die Aufgaben des Schriftführers zu definieren ist Sache des jeweiligen Vereins. Es sollte eigentlich Bestandteil der Vereinssatzung sein. Wenn nicht, kann der Vorstand sich auch eine Geschäftsordnung geben, in der verbindlich festgelegt wird, welche Aufgaben der Schriftführer wahrnehmen soll. Üblicherweise gehört dazu das Anfertigen der Protokolle der Vorstandssitzungen wie auch der Versammlungen. Darüber hinaus kann man ihm sachlich verwandte Aufgaben übertragen. Aber da gibt es nicht viele. Den Jahres- oder Rechenschaftsbericht zu erstellen ist mehr Sache des Vorsitzenden, und nicht des Schriftführers.
Aber wie gesagt ist das Aufgabe der Satzung oder des Vorstandes.

Gruß,
Francesco