Pflichten des Vermieters bei renovierter Wohnung?

Hallo zusammen,

gibt es pauschal irgendwelche Pflichten seitens des Vermieters die er hat, wenn er eine renovierte Wohnung vermietet?

Bspw. tapezierte Wände: Ich meine irgendwo mal gelesen zu haben, das der Vermieter dann nach 5 Jahren dafür Sorge tragen muss, dass die Tapeten erneuert werden.

Andersrum:
Wir ziehen heute in unsere neue Wohnung. Dort gab es wohl mal einen Wasserschaden und jetzt löst sich an mehreren Stellen die Tapete. An einer anderen Stelle gibt es Risse in der Wand (selber Raum). Und wiederrum an einer weiteren Stelle ist schon so oft drüber gestrichen worden, dass die Farbe abblättert (normale Wandfarbe auf Raufaser).

Wir sollten die Wohnung frisch renoviert übernehmen. Da wir aber vom Vormieter ein paar Sachen aus der Wohnung übernehmen und sicherlich auch die Farbgestalltung nach unserem Geschmack wählen möchten, haben wir vereinbart, dass wir für den Vormieter renovieren. Die Schäden wurden jedoch erst jetzt beim Auzug der Vormieter für uns sichtbar.

Danke & Gruß, olli

Hallo

Hallo zusammen,

gibt es pauschal irgendwelche Pflichten seitens des Vermieters
die er hat, wenn er eine renovierte Wohnung vermietet?

es gibt pauschal die Pflicht des User, sich auch an die mit ja beantworteten vorgeschaltenden Hinweise zu halten , an die berühmten 1129

Bspw. tapezierte Wände: Ich meine irgendwo mal gelesen zu
haben, das der Vermieter dann nach 5 Jahren dafür Sorge tragen
muss, dass die Tapeten erneuert werden.

dann hätten meine Tapeten jetzt schon letztes Jahr vom V erneuert werden müssen, sind noch wie neu

Andersrum:
Wir ziehen heute in unsere neue Wohnung. Dort gab es wohl mal
einen Wasserschaden und jetzt löst sich an mehreren Stellen
die Tapete. An einer anderen Stelle gibt es Risse in der Wand
(selber Raum). Und wiederrum an einer weiteren Stelle ist
schon so oft drüber gestrichen worden, dass die Farbe
abblättert (normale Wandfarbe auf Raufaser).

Wir sollten die Wohnung frisch renoviert übernehmen. Da wir
aber vom Vormieter ein paar Sachen aus der Wohnung übernehmen
und sicherlich auch die Farbgestalltung nach unserem Geschmack
wählen möchten, haben wir vereinbart, dass wir für den
Vormieter renovieren. Die Schäden wurden jedoch erst jetzt
beim Auzug der Vormieter für uns sichtbar.

Danke & Gruß, olli

LG
Mikesch

Hallo Oliver,

generell halte ich es in einem solchen Fall für absolut akzeptabel, dass der Vermieter eine Bestätigung unterschreiben lässt, dass die Wohnung frisch renoviert ist.

In Deinem Szenario hat der Vermieter scheinbar einen Anspruch auf Renovierung zu haben. In welchem Zusammenhang auch immer hat der Nachmieter offensichtlich vom Vormieter diese Renovierungspflicht übernommen. Ob er (der Nachmieter) sie nun ausführt oder nicht, kann dem Vermieter egal sein, wenn der Nachmieter ihm zumindest bestätigt, dass er eine renovierte Wohnung bezogen hat. Alternativ fordert der Vermieter die tatsächliche Renovierung vom Vormieter, und der fordert sie dann vom Nachmieter (aufgrund der o.g. Übernahmevereinbarung).

-> Ergo: unterschreiben oder tatsächlich ausführen.

Gruß
Jürgen