Hallo,
Mr. X hat einen gemieteten Tiefgaragenstellplatz zu seiner Wohnung.
Nun stellt sich ein fremdes Fahrzeug auch über Nacht auf seinen Stellplatz und Mr. X hat keine Möglichkeit woanders zu parken.
Die Polizei sieht sich in einem solchen Fall nicht für zuständig, weil die Tiefgarage Privatgrund ist.
Inwiefern muss in einem solchen Fall der Vermieter handeln? Hat der Vermieter nicht die Pflicht, die vermietete Sache (den Stellplatz) zugänglich zu machen? Müsste der Vermieter in solch einem Fall einen Abschleppdienst bestellen, wenn nicht rauszukriegen ist, wer der Halter des Fahrzeugs ist?
Vielen Dank und viele Grüße,
Iustinian
