Pflichten des Vermieters

Hallo,

Mr. X hat einen gemieteten Tiefgaragenstellplatz zu seiner Wohnung.

Nun stellt sich ein fremdes Fahrzeug auch über Nacht auf seinen Stellplatz und Mr. X hat keine Möglichkeit woanders zu parken.

Die Polizei sieht sich in einem solchen Fall nicht für zuständig, weil die Tiefgarage Privatgrund ist.

Inwiefern muss in einem solchen Fall der Vermieter handeln? Hat der Vermieter nicht die Pflicht, die vermietete Sache (den Stellplatz) zugänglich zu machen? Müsste der Vermieter in solch einem Fall einen Abschleppdienst bestellen, wenn nicht rauszukriegen ist, wer der Halter des Fahrzeugs ist?

Vielen Dank und viele Grüße,
Iustinian

Nein, hier ist alleine der Mieter in der Verantwortung. Die Kosten des Abschleppens sind zunächst vom Mieter, dann vom unberechtigt Parkenden zu tragen.

Der Vermieter hätte vermutlich auch gar nicht den sofortigen Zugriff auf den widerrechtlichen Parker.

Hier könnte der Mieter mit einer Kette und Schloss Vorsorge treffen.

Hier könnte der Mieter mit einer Kette und Schloss Vorsorge
treffen.

Hallo,
Bitte Kette oder Schloß nicht am Fz. :smile:

Gruß premme

An Sonne und Mond denke ich gerne, aber BITTE schickt mir keine Sterne