Pflichten des Versicherungsmaklers

Guten Tag,

folgende Sachverhalt:

Kunde K kündigt den Maklervertrag mit Versicherungsmakler VM mit sofortiger Wirkung. Mit gleichem Schreiben fordert K, dass VM alle bestehenden Versicherungen über die Kündigung informiert.

VM bestätigt zwar die Kündigung, weist allerdings daraufhin, dass er der Forderung nicht nachkomme, da er dazu nicht verpflichtet sei?

Wer hat Recht?

Danke,
Robert

Guten Tag Robert,
im Regelfall ist der Makler nur Vermittler, nicht Betreuer.
Wenn der Kunde den Vertrag löst, hat das dann mit dem Innenverhältnis
zwischen Makler und Gesellschaft nichts zu tun.
Ich nehme an, Sie mögen Ihren Makler nicht mehr und bleiben den
Gesellschaften aber weiterhin verbunden. So ist die Haltung des
Maklers schon gerechtfertigt, er ist schließlich nicht Ihr Briefbote.
Ihnen steht es aber frei, die Gesellschaften von sich aus zu informieren. Das wird aber am seitherigen Vorgehen der Gesellschaften Ihnen gegenüber nichts ändern. Ihre Jahresrechnungen kommen nach wie vor von dort und nicht vom Makler.
Gruß
Günther

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Als Ergänzung zu Günther noch folgendes:

Natürlich kann es auch sein, dass der Makler auch Betreuer ist, somit auch jeglicher Schriftwechsel über ihn läuft und er ggf. auch das Inkasso durchführt. Dann hätte aber auch er ein dringliches Interesse diesem dem Versicherer mitzuteilen.

Sollten Sie einem anderen Makler eine Vollmacht geben für Sie zu handeln, so wird dieser sich bei den Versicherern legitimieren und damit wird der Vertrag bzw. die Verträge vom Versicherer aus dem Bestand des „alten“ Maklers genommen. Das geschieht ganz automatisch.

Grüße
Jsch

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