Pflichten eines Anwalts

Hab gestern mit einem Freund diskutiert und demzufolge folgende Frage

1.) A sucht einen Anwalt auf und verklagt B.
B teilt dem Anwalt mit, daß die Forderung unbegründet ist und daß A. psychische Probleme hat. Verfolgungswahn, falsche Wahrnehmung usw. Sollte der Anwalt weiterhin A. vertreten, müßte man ihn doch eigentlich der Anwaltskammer melden, weil er sich an einer Person bereichert, die nicht wirklich zurechnungsfähig ist. Oder gilt das nur dann, wenn diese Unzurechnungsfähigkeit bewiesen wäre.

Es interessiert mich wirklich, inwieweit die anwaltlichen Pflichten gehen und

2.) A. sucht einen Anwalt auf und verklagt B auf Forderungen eines Betrages, weil er bei ihm gearbeitet hat. Das tat er jedoch in einer Zeit, als er HarzIV bezog und nicht hätte arbeiten dürfen.
Muß der Anwalt ihm nun von dieser Klage abraten, da er dann ja eine Straftat, nämlich Sozialhilfebetrug - eingestehen würde?

bin sehr neugierig
Calima

1.) A sucht einen Anwalt auf und verklagt B.
B teilt dem Anwalt mit, daß die Forderung unbegründet ist und
daß A. psychische Probleme hat. Verfolgungswahn, falsche
Wahrnehmung usw. Sollte der Anwalt weiterhin A. vertreten,
müßte man ihn doch eigentlich der Anwaltskammer melden,…

Das ist nicht erforderlich. Falls der Anwalt das Mandat daraufhin wider Erwarten nicht sofort niederlegt, einfach die vorgenannte Information als Klagerwiderung an das Gericht schicken. Ich bin mir sicher, dass jeder Richter die Klage sofort abweisen würde… :wink:

2.) A. sucht einen Anwalt auf und verklagt B auf Forderungen
eines Betrages, weil er bei ihm gearbeitet hat. Das tat er
jedoch in einer Zeit, als er HarzIV bezog und nicht hätte
arbeiten dürfen.
Muß der Anwalt ihm nun von dieser Klage abraten, da er dann ja
eine Straftat, nämlich Sozialhilfebetrug - eingestehen würde?

Einfach den Anwalt des A anrufen und Fragen. Anwälte der Gegenseite sind da immer gerne hilfs- und auskunftsbereit… :wink:

Warnhinweis: Dieser Beitrag könnte möglicherweise geringe Spuren von Ironie beeinhalten.

1.) A sucht einen Anwalt auf und verklagt B.
B teilt dem Anwalt mit, daß die Forderung unbegründet ist und
daß A. psychische Probleme hat. Verfolgungswahn, falsche
Wahrnehmung usw. Sollte der Anwalt weiterhin A. vertreten,
müßte man ihn doch eigentlich der Anwaltskammer melden, weil
er sich an einer Person bereichert, die nicht wirklich
zurechnungsfähig ist. Oder gilt das nur dann, wenn diese
Unzurechnungsfähigkeit bewiesen wäre.

Was meinen Sie denn?

Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Anspruch gegen jemanden, sagen wir, weil Sie ihm ein Auto verkauft haben und er den Kaufpreis nicht zahlt. Jetzt gehen Sie zum Anwalt und der schreibt dem Käufer, dass Sie einen Kaufpreisanspruch gegen ihn haben und dass er zahlen soll.

Nun schreibt der Käufer an Ihren Anwalt zurück und sagt, die Forderung sei unbegründet und Sie hätten psychische Probleme, Verfolgungswahn, falsche Wahrnehmung usw.

Aufgrund dieses Briefes legt Ihr Anwalt das Mandat nieder und sagt, er kann Sie nicht mehr vertreten.

Fänden Sie das jetzt…ok?

1.) A sucht einen Anwalt auf und verklagt B.
B teilt dem Anwalt mit, daß die Forderung unbegründet ist und
daß A. psychische Probleme hat. Verfolgungswahn, falsche
Wahrnehmung usw. Sollte der Anwalt weiterhin A. vertreten,
müßte man ihn doch eigentlich der Anwaltskammer melden, weil
er sich an einer Person bereichert, die nicht wirklich
zurechnungsfähig ist. Oder gilt das nur dann, wenn diese
Unzurechnungsfähigkeit bewiesen wäre.

Sofort der Anwaltskammer melden! Beweisen muss man da nix. Wenn die Gegenpartei meinen Anwalt anruft und sagt, ich hätte nicht alle Latten am Zaun, legt mein Anwalt immer sofort sein Mandat nieder. Alles andere wäre ja auch verwerflich.

2.) A. sucht einen Anwalt auf und verklagt B auf Forderungen
eines Betrages, weil er bei ihm gearbeitet hat. Das tat er
jedoch in einer Zeit, als er HarzIV bezog und nicht hätte
arbeiten dürfen.
Muß der Anwalt ihm nun von dieser Klage abraten, da er dann ja
eine Straftat, nämlich Sozialhilfebetrug - eingestehen würde?

Klar doch. Sonst geht er in den Knast, der Anwalt. Sag mal: Trollst du ???

Ja, tut mir ehrlich leid. Muß ja blöde klingen, wenn man eine bestimmte Diskussion im Kopf hat und nur die Hälfte von dem schreibt, was man eigentlich will.

Es ist noch hypotetisch, aber unser Mieter erzählt uns ständig, daß er einen Anwalt aufsuchen will, weil er meint, er bekänme für ein Jahr Arbeit (Umbauten in der Wohnung in der er wohnt) über 10050.- € von uns. Für diese Umbauten hatte er aber kostenfrei gewohnt (jetzt 4 Jahre) und mußte nur die Nebenkosten bezahlen.

Daraufhin hab ich mit einem Freund diskutiert und wir kamen zu keinem Ergebnis.

Aber Danke fürs Nachdenken und die andere Seite des Würfels gucken

Calima

Guten Abend!

1.) A sucht einen Anwalt auf und verklagt B.
B teilt dem Anwalt mit, daß die Forderung unbegründet ist und
daß A. psychische Probleme hat. Verfolgungswahn, falsche
Wahrnehmung usw. Sollte der Anwalt weiterhin A. vertreten,
müßte man ihn doch eigentlich der Anwaltskammer melden, weil
er sich an einer Person bereichert, die nicht wirklich
zurechnungsfähig ist. Oder gilt das nur dann, wenn diese
Unzurechnungsfähigkeit bewiesen wäre.

Was meinst Du, wie oft ich das schon gehört habe, dass meine Mandanten nicht alle Nadeln an der Fichte haben, weil sie Forderungen stellen. Wenn das alle „Argumente“ sind, dann ist es ja gut.

2.) A. sucht einen Anwalt auf und verklagt B auf Forderungen
eines Betrages, weil er bei ihm gearbeitet hat. Das tat er
jedoch in einer Zeit, als er HarzIV bezog und nicht hätte
arbeiten dürfen.

Ich bin überzeugt, dass das eine ganze Menge an Leuten tatsächlich glaubt, dass man nie wieder arbeiten darf, sobald man im Leistungsbezug ist. Die Wahrheit ist: Fast jeder darf arbeiten, aber wenn er dafür nicht bezahlt wird, dann muss der Staat ihn halt durchfüttern. Wir können doch niemanden verhungern lassen, nur weil er sich nicht an die Hartz-IV-Etikette „RTL-Bier-Selbstgestopfte Zigaretten“ hält.

Muß der Anwalt ihm nun von dieser Klage abraten, da er dann ja
eine Straftat, nämlich Sozialhilfebetrug - eingestehen würde?

Betrug ist es nur, wenn er arbeitet und genug Geld bekommt, dann darf er natürlich nicht nebenbei noch Sozialleistungen beziehen. Dann sollte der Anwalt tatsächlich abraten, weil die Akte direkt zur Staatsanwaltschaft wandert.

Danke worldwide…

mit dieser Antwort kann ich was anfangen.

Der Mieter möchte zwar während des Leistungsbezuges von uns 100tausend Euro für Umbauarbeiten haben, aber so lange er sie nciht bekommt, begeht er ja kein Sozialhilfebetrug.

o.k. verstanden.

Calima
Wir werden abwarten ob unser Mieter uns verklagen wird.

Bin kein Troll aber eine Frau…gilt das auch??? (grins)

Latten am Zaun???
Hallo

tolle Antwort:

Sofort der Anwaltskammer melden! Beweisen muss man da nix.
Wenn die Gegenpartei meinen Anwalt anruft und sagt, ich hätte
nicht alle Latten am Zaun, legt mein Anwalt immer sofort sein
Mandat nieder. Alles andere wäre ja auch verwerflich.

Eigene Erfahrungen? Ruft die Gegenseite öfters deinen Anwalt an? Hat die Gegenseite etwa recht?

Sorry, aber ich liege gerade unter dem Tisch vor lachen.

Gruss

Iru

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Sofort der Anwaltskammer melden! Beweisen muss man da nix.
Wenn die Gegenpartei meinen Anwalt anruft und sagt, ich hätte
nicht alle Latten am Zaun, legt mein Anwalt immer sofort sein
Mandat nieder. Alles andere wäre ja auch verwerflich.

Eigene Erfahrungen? Ruft die Gegenseite öfters deinen Anwalt
an? Hat die Gegenseite etwa recht?

Sorry, aber ich liege gerade unter dem Tisch vor lachen.

Wurde hier irgendwie die Ironie übersehen? Ich fand den Beitrag, da die Ausgangsfrage nun wirklich eine Frage war, aufgrund des Trollbezuges eher zu scharf.

Gruß
Dea

Hallo

Sofort der Anwaltskammer melden! Beweisen muss man da nix.
Wenn die Gegenpartei meinen Anwalt anruft und sagt, ich hätte
nicht alle Latten am Zaun, legt mein Anwalt immer sofort sein
Mandat nieder. Alles andere wäre ja auch verwerflich.

Wurde hier irgendwie die Ironie übersehen? Ich fand den
Beitrag, da die Ausgangsfrage nun wirklich eine Frage war,
aufgrund des Trollbezuges eher zu scharf.

Ich lese aus dem Beitrag, dass der Verfasser es gut und richtig findet, wenn sein Anwalt das Mandat niederlegt, weil die Gegenseite seinen Verstand anzweifelt. Das finde ich absolut verwerflich vom Anwalt.

Oder liege ich da etwa falsch? Ich meine, dass ein Anwalt, der auf ein bloßes Schreiben/ein bloßes Telefonat der Gegenseite sein Mandat niederlegt, über kurz oder lang keine Mandanten mehr hat.

Gruss

Iru

Ich lese aus dem Beitrag, dass der Verfasser es gut und
richtig findet, wenn sein Anwalt das Mandat niederlegt, weil
die Gegenseite seinen Verstand anzweifelt. Das finde ich
absolut verwerflich vom Anwalt.

Oder liege ich da etwa falsch?

M.E. ja, was das Verständnis des Beitrages betrifft. Denn die Antwort auf die Ausgangsfrage war doch offensichtlich als ironisch und völlig überzogen zu verstehen.

Daher ja auch am Ende der Trollbezug.

Wie gesagt, ich fand die Antwort aus diesem Grunde auch zu scharf.

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Hmmmm…

M.E. ja, was das Verständnis des Beitrages betrifft.

sollte es so sein, so kann ich es nur auf mein heutiges frühes Aufstehen schieben. Ansonsten denke ich schon, dass ich Ironie erkennen kann - wenn sie denn da ist.

Gruss

Iru

Die Sache ist eindeutig. Von der Sache mit dem Knast mal abgesehen, heißt es am Ende ja: „Trollst du ???“

Hallo

tolle Antwort:
Und die Frage erst! Aber die UP war ja früher im Polizeidienst…
(…und hat, soweit ich mich erinnere, hier vor Wochen bereits von ganz anderen Forikern bescheinigt bekommen, dass sie nicht alle Latten am Zaun hat.)

Eigene Erfahrungen? Ruft die Gegenseite öfters deinen Anwalt
an? Hat die Gegenseite etwa recht?

Jaja, sagte ich doch.

Sorry, aber ich liege gerade unter dem Tisch vor lachen.

Ich auch.

Hallo JoCor,

ok, du hast gewonnen :smile:

sorry für meine Fehlinterpretation.

Gruss

Iru

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Natürlichkann man sehr schnell mit Beleidigungen kommen. Ich weiß ja, daß viele von euch mit dem Weisheitslöffel im Mund geboren wurden.

Da ich es nicht bin, verzeiht mir meine Frage.
Da einzige was man mir vorwerfen könnte - wenn überhaupt, daß ich meine Frage gestellt hatte, bevor ich sie zuende gedacht habe.

Da befinde ich mich allerdings in guter Gesellschaft.

Calima