Pflichten eines Arbeitgebers

Nachdem ein Arbeitnehmer mit einem monatlichen Brutto-Verdienst von 433.- EUR seinen Teilzeitjob (2 feste Wochentage/10 Stden wöchentlich), gekündigt hat, behauptet der Arbeitgeber es sei mehr Urlaub gewährt worden als dem Arbeitnehmer zugestanden hätte; will dem Arbeitnehmer aber keine Übersicht oder Aufstellung aushändigen, aus der dies hervorgeht.
Auch existierten in dieser Firma für die kfm. Beschäftigten keine Stempeluhren oder andere Arbeitszeiterfassungssysteme und es wurden auch keine Urlaubsanträge ausgefüllt.
Der Arbeitnehmer hat wegen großem Stress durch die Pflege und dem Tod eines nahen Familienangehörigen die genommenen Urlaubstage leider nicht selber festgehalten, meint aber, dass er nicht den gesamten Urlaub genommen habe.
Das Arbeitsverhältnis bestand 2 1/2 Jahre; 1 1/2 Jahre wurde kein Urlaub und keine Lohnfortzahlung gewährt, war ein Arbeitstag ein Feiertag, wurde der Arbeitstag auf einen anderen Wochentag vor- oder nachverlegt und der/die Feiertag(e) wurden natürlich nicht bezahlt.

Fragen:
Der in den ersten 1 1/2 Jahren nicht gewährte Urlaub dürfte ja verfallen und nicht mehr einklagbar sein, richtig ?
Kann sich der Arbeitgeber weigern, dem Arbeitnehmer Aufzeichnungen über den im laufenden Kalenderjahr gewährten Urlaub auszuhändigen?
Steht dem Arbeitnehmer, da er das Arbeitsverhältnis am 30.09. mündlich gekündigt hat, der gesamte Jahresurlaub zu, den er dann zur Einhaltung der Kündigungsfrist zum Ende seiner Beschäftigung in Anspruch nehmen würde.
Und steht dem Arbeitnehmer wegen des Todesfalles vor einem halben Jahr Sonderurlaub zu ?
Der Arbeitnehmer hat auch immer 2 oder 3 x jährlich für andere Mitarbeiter eine Urlaubs- oder Krankheitsvertretung mit einer 6-Tage-Woche machen müssen, die der Arbeitgeber aber nicht offiziell abgerechnet hat, da er die Sozialabgaben nicht tragen wollte. Kann man daraus noch einen Urlaubsanspruch ableiten? In jedem Fall aber doch einen Sozialversicherungsanspruch oder ?
Welche Nachteile entstehen u.U. dem Arbeitnehmer, der die Spielchen des Arbeitgebers ja mitmachen musste, um seinen Arbeitsplatz nicht zu verlieren?
Was kann der Arbeitnehmer selber tun; welche Stellen informieren, Zoll, Finanzamt, Steuerfahndung, damit diese Stellen aktiv werden und damit vom kleinen Verdienst des Arbeitnehmers nicht auch noch Anwälte und Gerichte bezahlt werden müssen?

Guten Abend, ich empfehle Ihnen unbedingt einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen, denn die Menge an Fragen kann man eigentlich nur im persönlichen Gespräch erörtern. Es steht Ihnen der gesamte Urlaub zu, wenn Sie bis zum 30. Juni in einem Unternehmen gearbeitet haben. Natürlich muss Ihnne der Arbeitgeber eine Auflistung ihrer angeblich genommen Urlaubstage aushändigen. Ihren Mehreinsatz müssen Sie natürlich beweisen könnne, dann können Sie auch daggen vorgehen. Wie gesagt, suchen Sie sich unbedingt einen Fachanwalt und klären Sie Ihre Fragen. LG

  1. mündliche Kündigung ist unwirksam. Kündigun muss schriftlich erfolgen
  2. Der Arbeitgeber kann zu viel gegebenen Urlaub nicht zurückfordern oder vom Lohn abziehen.
  3. Wenn man vor dem Arbeitsgericht etwas einklagen will (du schreibst, du „meinst“ , dass du nicht den gesamten Urlaub genommen hast), muss man die Forderung beweisen können.
  4. Der Urlaub für 2011 ist verfallen (BUrlG)
  5. Sonderurlaub ist in einem ggf geltenden Tarifvertrag geregelt und wird zu dem Zeitpunkt gegeben, zu welchem das Ereignis aktuell ist. Sicher nicht mehr nach einem halben Jahr.
  6. Wenn der Arbeitgeber keine Aufzeichnugen hat, kann er keine geben. Wenn er welche hat, muss er diese im Zweifel dem Gericht vorlegen, wenn der Arbeitnehmer klagt.
  7. Urlaubsanspruch besteht natürlich nicht für das ganze Jahr, nur für 9 Monate (aber Achtung: die Kündigung ist unwirksam!!!)
  8. Nicht nur der Arbeitgeber hat Sozialversicherungsbetrug und ggf auch Steuerhinterziehung begangen, auch der Arbeitnehmer!!! Daraus Urlaubsansprüchee abzuleiten…
  9. Ich warne ausdrücklich davor, irgendwelche Behörden einzuschalten oder sonst in irgendeiner Weise den Ruf des Arbeitgebers zu schädigen. Er könnte Schadenersatz fordern! Erst müssen alle Forderungen konkret angemeldet werden und ggf eingeklagt werden.
    Soweit ich es erkennen kann, kannst du keine konkreten Forderungen stellen mangels Beweisen. Sicher alles sehr unerfreulich, aber leider…
    Alles Gute
    Brigitte