Pflichten eines Notars

Liebe ExpertInnen,

gehört es zu den Pflichten eines Notars, sich zu vergewissern, ob seine Kunden verstehen, was sie unterschreiben? Muss er sich auch für die Inhalte der Verträge interessieren und vielleicht sogar einschreiten, wenn ein Vertragspartner offensichtlich über den Tisch gezogen wird? Wer weiß was?

Gruß Ralf

Hallo

Liebe ExpertInnen,

gehört es zu den Pflichten eines Notars, sich zu vergewissern,
ob seine Kunden verstehen, was sie unterschreiben? Muss er
sich auch für die Inhalte der Verträge interessieren und
vielleicht sogar einschreiten, wenn ein Vertragspartner
offensichtlich über den Tisch gezogen wird? Wer weiß was?

Nein, soweit ich weiss nicht. ER beurkundet ja nur etwas und ist kein RA. Der Unterzeichner sollte sich schon vorher mit dem Vertrag befassen und unklare Sachen ebend ändern oder neu verhandeln

Gruß Ralf

LG
Mikesch

Hallo,

natürlich hat der Notar Aufklärungspflichten und auch Pflichten dahingehend, die Parteien auf bestimmte Inhalte hinzuweisen.

Dieses hat allerdings Grenzen. Denn einerseits ist der Notar nicht vertreter einer Partei, sondern arbeitet für beide, so dass er hier nicht einseitig Interessen vertreten kann.

Zudem steht es jeder Partei frei und ist insb. bei rechtlichen Angelegenheiten, welche die Einschaltung eines Notars erfordern, grundsätzlich anzuraten, einen Rechtsanwalt einzuschalten, der die eigene Seite vertritt.

Der Notar hat also Aufklärungspflichten, diese gehen aber nicht soweit, dass er den Parteien den eigenen Anwalt erspart. Was das „über den Tisch ziehen betrifft“, wird man hier also nicht viel erwarten dürfen, da der Notar über die rechtliche Tragweite des Geschäfts und nicht über die wirtschaftliche Bedeutung aufzuklären hat.
Wie gesagt, dazu gibt es Anwälte.
Gruß
Dea

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Hallo!

Nein, soweit ich weiss nicht. ER beurkundet ja nur etwas und
ist kein RA.

Nun ja - der Notar ist im Grunde genommen doch schon „mehr“ als bloß ein Rechtsanwalt. Der Rechtsanwalt ist zwar auch Organ der Rechtspflege, der Notar ist aber ein besonderes Organ der Rechtspflege und hat insofern verglichen mit dem Anwalt eine doch etwas andere Stellung. Er ist etwa nicht parteiisch wie ein Anwalt, sondern unabhängig. Der Notar übt im Gegensatz zum Anwalt Staatsgewalt aus.

Notare sollten im Grundsatz schon dafür sorgen, dass unerfahrene Beteiligte durch einen Vertrag nicht benachteiligt werden.
Ob und in wie weit im Einzelfall eine unzureichende Belehrung oder Information vorliegt und ob diese zu einem Schadensersatzanspruch gegen den Notar führen kann, sollte im Einzelfall ein Rechtsanwalt besser beurteilen können als das in einer allgemeinen Diskussion möglich ist.

Theoretisch denkbar jedenfalls ist ein solcher Schadensersatzanspruch, wenn der Notar eine Amtspflicht verletzt hat, § 19 BNotO. Dafür ist im übrigen das Landgericht als erste Instanz zuständig, so dass man ohne Rechtsanwalt ohnehin nichts unternehmen könnte.

Gruß,

Florian.

Hallo,

gehört es zu den Pflichten eines Notars, sich zu vergewissern,
ob seine Kunden verstehen, was sie unterschreiben?

Ja, wobei das natürlich ein weites Feld ist. D.h. der Notar muss sich auf jeden Fall davon überzeugen, dass die Parteien überhaupt grundsätzlich in der Lage sind, bewusst eine Erklärung abzugeben. Hier hat man oft schon das erste Problem. Dann geht es weiter damit, dass die Parteien auch den grundsätzlichen Inhalt und die Bedeutung der zu beurkundenden Erklärung verstehen müssen. Dies ist ein Punkt, dem meiner Meinung nach oft zu wenig Bedeutung beigemessen wird. Und dann stellt sich natürlich die Frage, bis zu welcher Detailtiefe die Parteien den Vertrag verstehen müssen. Hier kann man sicherlich nicht fordern, dass Laien wirklich jedes Detail verstehen müssen. Z.B. das Abstraktionsprinzip wird man dem Laien bei einem Grundstücksverkauf sicher nicht verständlich beibringen können, und somit wird eine „Auflassung“ immer etwas problematisch sein. Da dies aber andererseits ein „Automatismus“ ist, muss man hier auch nicht so streng sein. Was aber auf jeden Fall notwendig ist, ist ein Bewusstsein über alle erklärungserheblichen Tatsachen.

Muss er
sich auch für die Inhalte der Verträge interessieren und
vielleicht sogar einschreiten, wenn ein Vertragspartner
offensichtlich über den Tisch gezogen wird?

Ja, und nochmal ja. Allerdings ist „offensichtlich über den Tisch ziehen“ natürlich immer Auslegungsfrage. Es ist niemand gehindert für ihn selbst ungünstige Erklärungen abzugeben oder schlechte Verträge zu schließen. Es gibt eben Leute die aus welchen Gründen auch immer ein Haus € 50.000,-- über Wert kaufen wollen. Das ist dann nichts anderes, als ob ich ohne jegliche Preisverhandlungen zu BMW gehe und den Listenpreis auf den Tisch lege. Dumm, aber natürlich problemlos möglich. Der Notar als neutraler Dritter darf da nicht den Kindergartenonkel spielen, denn schließlich ist es auch nicht verboten, gute Geschäfte zu machen, und wenn der Verkäufer einen „guten“ Kunden gefunden hat, dann wäre er zurecht wenig erfreut, wenn da ein Notar dazwischen gehen würde. D.h. die Grenzen sind da sehr fließend.

Und was man natürlich auch nicht vergessen sollte ist, dass Notare durchaus ihre Stammkunden haben, die sie auch nicht verlieren wollen. D.h. da ist man dann gerne mal „etwas großzügig“. Teilweise so großzügig, dass sich auch Notare dann mal gerne vor dem Strafrichter wiederfinden.

Daher ist es wirklich keine Werbung, wenn ich immer wieder darauf hinweise, dass man sich bei relevaten Erklärungen vorher mit einem Anwalt beraten sollte, der eben Partei ist, und nur und ausschließlich die Interessen seines Mandanten im Auge hat. Wenn darauf jemand verzichtet, ist er es einfach selbst schuld, wenn er - im Rahmen des rechtlich zulässigen - schlechte Verträge schließt.

Gruß vom Wiz

Nachfrage Pflichten eines Notars
Hallo,

eine seltsame Frage, aber so selten dürfte folgendes auch nicht sein:

Was ist, wenn z. B. bei einem Kaufvertrag eine Partei sowohl bei einem Vorgespräch als auch bei der Vertragsunterzeichnis mehr oder weniger (eher mehr) alkoholisiert auftritt ? Ist dies ein Anfechtungsgrund ?

Gruss

Andreas

Hallo,

Was ist, wenn z. B. bei einem Kaufvertrag eine Partei sowohl
bei einem Vorgespräch als auch bei der Vertragsunterzeichnis
mehr oder weniger (eher mehr) alkoholisiert auftritt ? Ist
dies ein Anfechtungsgrund ?

Na ja, da würde ich zwei Dinge unterscheiden. Ding 1: Als Notar würde ich dann erst gar nicht beurkunden. Ding 2: Wenn ein Notar es doch gemacht haben sollte, stellt sich die Frage, ob der Betrunkene dann irgendwelche Ansprüche gegen den Notar haben könnte. Schließlich hat er ja selbst dafür gesorgt. Aber da ich kein Notar bin, will ich mich hier mal nicht so weit aus dem Fenster lehnen. Werde aber einen meiner beiden Standardnotare bei nächste Gelegenheit mal darauf ansprechen.

Gruß vom Wiz

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Moin, Wiz,

besternten Dank, damit lässt sich was anfangen.

Gruß Ralf

Dank an Alle (owT)