Nach Zwangsräumung einer 100 qm Wohnung, der Versteigerung allen Inventars, verlangt betroffene Person vom OGV, der bei der Räumung nur kurz ! anwesend war, die Schlüssel entgegennahm und ansonsten die Spedition „machen“ ließ, nach 5 Monaten eine Liste und die Bekanntgabe der durch die Versteigerung erzielten €-Beträge.
Keine Reaktion seitens des OGV.
Gläubiger-Anwalt schickt nun Recnung über einen hohen Betrag, der den seinerzeit ausgewiesenen Gegenstandswert bei Weitem übetrifft.
Hat der Betroffene das Recht, eine Aufstellung seitens des OGV zu verlangen, bevor in Erwägung gezogen werden muss, die anwaltliche Aufstellung des Gläubigers zu akzeptieren ?
also: wie lange ein OGV bei einer Räumung anwesend ist, ist vollkommen unerheblich, denn er hat die Dinge nur zu organisieren und dafür zu sorgen, daß sie im Rahmen des Gesetzes ablaufen.
Es ist normal, daß eine Spedition die Räumung durchführt, wenn der Schuldner nicht selber dafür Sorge getragen hat. Zwischen Urteil der Räumung und Terminfestsetzung durch einen GV ist ausreichend Zeit. Wenn der Schuldner diese Zeit nicht genutzt hat, um die Räumung selbst durchzuführen und damit auch die Kosten zu minimieren, hat er auch die Konsequenzen zu tragen. Und die sind teuer. Denn eine Räumung in dieser Größenordnung dürfte - zumindest in unserer Region -bei ca. mind. 5000 Euro liegen (bei „normalem“ Mobiliar), das - wohlgemerkt - der Vermieter erst einmal zu verauslagen hat. Dazu Anwaltskosten, Gerichtsvollzieherkosten, evtl. Öffnen des Schlosses…, außerdem alle Kosten aus dem Räumungsprozess und dem Schuldbetrag zuzüglich Zinsen. Also die Kosten, die der Schuldner auch verursacht hat.
Aus Erfahrung weiß ich, daß man für das Mobiliar und die Geräte sehr wenig Geld erlöst - 1. da gebraucht 2. da häufig sehr ungepflegt. Oder was würdest Du denn z.B. für einen ungeputzten Kühlschrank zahlen?
Erstaunlich für mich, wenn eine Person ihr Mobiliar offenbar einfach zur zwangsweisen Räumung überlassen hat und nach 5 (!) Monaten nach einem Überschuß fragt. Leider ist das häufig der Fall, daß Schuldner
einfach verschwinden, sich nicht um ihre Einrichtung (und ihren Müll darin) kümmern, und alle Arbeit und Kosten dem Vermieter überlassen und einem großen Stab an weiteren Menschen, die sich um diesen Dreck kümmern müssen (vom Gericht über Gerichtsvollzieher, Stadtverwaltung, Spedition, Putzkolonne - und manchmal noch Polizei, Tierschutz oder Gesundheitsamt).
Ein Protokoll über die Verwertung von Gegenständen und den Erlös wird immer erstellt und dem Gläubiger/-Anwalt und Schuldner übersandt. Häufig verschwinden die Schuldner ohne eine Adresse zu hinterlassen, dann ist eine Zusendung natürlich auch nicht möglich.
also: wie lange ein OGV bei einer Räumung anwesend ist, ist
vollkommen unerheblich, denn er hat die Dinge nur zu
organisieren und dafür zu sorgen, daß sie im Rahmen des
Gesetzes ablaufen.
Offensichtlich geht der Fragesteller davon aus, dass der Gerichtsvollzieher mit anzupacken hat.
Erstaunlich für mich, wenn eine Person ihr Mobiliar offenbar
einfach zur zwangsweisen Räumung überlassen hat und nach 5 (!)
Monaten nach einem Überschuß fragt.
Die Frage war: Hat der Schuldner einen Anspruch auf Übersendung eines Verwertungsprotokolls?
Ein Protokoll über die Verwertung von Gegenständen und den
Erlös wird immer erstellt und dem Gläubiger/-Anwalt und
Schuldner übersandt.