hallo zusammen
habe heute einmal einige pauschale frage. ist ein rechtsanwalt verpflichtet gegenüber dem beklagten schriftlich nachzuweisen, dass er eine vollmacht des klägers besitzt, dessen interessen gegen ihn zu vertreten?
anders herum: muss der beklagte überhaupt reagieren, solange der rechtsanwalt dies unterlässt, ohne das dem beklagten dadurch nachteile entstehen? darf der ra für diesen nachweis gebühren verlangen?
schönes wochenende
sabine
ist ein rechtsanwalt
verpflichtet gegenüber dem beklagten schriftlich nachzuweisen,
dass er eine vollmacht des klägers besitzt, dessen interessen
gegen ihn zu vertreten?
Nein.
anders herum: muss der beklagte überhaupt reagieren, solange
der rechtsanwalt dies unterlässt, ohne das dem beklagten
dadurch nachteile entstehen?
Der RA verlangt im Namen des Mandanten etwas, was *diesem* zusteht. Die Pflicht zur Reaktion (etwa zur Zahlung) ergibt sich schon daraus und nicht erst aus er Beauftragung des Anwalts.
Beachte aber:
http://dejure.org/gesetze/BGB/174.html
Levay