Hallo zusammen,
es geht mehr um’s Rechtliche als um’s Elektrische, aber ich werde im Jura-Brett wohl kaum kompetente Elektriker finden…
Situation: Beim Einzug in eine Wohnung, BJ geschätzt 1960, mit 2-Leitertechnik, stellt sich heraus, das an mindestens zwei Deckenlampen, an denen ein Kabel mit schwarz, blau und grün-gelb aus der Decke kommt, die Lampe nur funktioniert, wenn sie an schwarz und grün-gelb angeschlossen ist. Schwarz ist Phase, die blaue Leitung ist offensichtlich nicht beschaltet.
Mir stehen alle Haare zu Berge. Aber vielleicht ist das ja sogar normal? Ich gehe aber davon aus, dass das gar nicht in Ordnung ist.
Wofür hat jetzt der Vermieter zu sorgen? Einen E-Check? Den korrekten Anschluss der Deckenlampen (und ggf. mehr) durch einen Fachmann? Darf man in einem solchen alten System überhaupt so etwas ändern (und wenn ja, wie viel), oder muss bei jeder Änderung die komplette Elektroinstallation renoviert werden? Ist die ganze Anlage durch die offensichtlich nachträglich gelegten Leitungen wohl möglich gar nicht mehr zulässig? Ich befürchte, dass es auch nachträglich installierte Steckdosen gibt. Vielleicht ist bei Neuvermietung ja auch ein FI-Schalter Pflicht. Es wäre eine mittlere Katastrope, wenn nach dem Einzug in eine gerade renovierte Wohnung die komplette E-Installation renoviert werden müsste.
Grüße, Uwe
PS: Bitte versteht, dass mir Meinungen nicht helfen. Ich muss es wissen.