Pflichten für Ferienwohnung?

Hallo zusammen,

weiss jemand, ob man irgendwelche behördlichen Dinge erledigen muss, wenn man eine Wohnung als Ferienwohnung anbieten möchte? Wie werden hierfür Müll-, und Wasser-kosten berechnet?

Grüße
Dora

Hallo,

ich vermute, mal alles wie immer, nur das du angemeldet bist und mit den Mietern abrechnen muß. Sprich sie zahlen dir einen Preis für m³ Wasser, Strom usw. . Du bekommst jährlich deine Abrechnung und fertig. Wieviel der m³ kostet mußte dir halt ausrechnen oder aber du machst es pauschal mit dem Mietpreis oder einer Tagespauschal. Pauschale = Mieter duscht gern und lang

74 = guter Jahrgang.

Grüße

Thomas

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Hallo zusammen,

weiss jemand, ob man irgendwelche behördlichen Dinge erledigen
muss, wenn man eine Wohnung als Ferienwohnung anbieten möchte?
Wie werden hierfür Müll-, und Wasser-kosten berechnet?

Hallo,
als Ferienwohnungvermieter musst du ein Gewerbe anmelden. In manchen Bundesländern gilt eine Ferienwohnung als „Gewerberaum“ und es muss ein Umnutzungsantrag gestellt werden (von Wohnnutzung auf gewerbliche Nutzung). Da sollte dein zuständiges Gewerbeamt genauere Auskunft geben können.

Beatrix