Hi,
weiss jemand von euch wo geregelt ist welche Pflichten ein Lastkraftwagenfahrer bei Containertransporten hat. Neben dem im Container zu laden Gut fangen die Rechte und Pflichten ja schon vorher am Terminal mit der Aufnahme des leeren Containers (beim Exporten) an bzw. im umgekehrten Fall, enden mit der Leerrückgabe.
§ 412 regelt ja eher Transport für konventionelle Fahrzeuge aber speziell für Containertransporte muss es ja auch Regelungen geben?
Danke und viele Grüße
MeToo
Hallo,
was meinst du mit „im Container zu laden Gut“ ?
Ich habe noch keinen Containertrucker gesehen, der mehr gemacht hat, als die Türen zu öffnen…
Die Containerbeladung ist oft hochgradiges Tetris-Spielen und manchmal teurer, als der Anschlusstransport zum Seehafen!
Und bei Importen/Anlieferungen öffnet er nicht mal die Containertür, weil die nämlich mit einem Stahlstift „verplompt“ ist.
Wenn man da kein erstklassiges Werkzeug hat, dann sind die üblichen 2 Freistunden für Entladung schnell verbraten…
Gruss
Hummel
Hierfür gibt es genau geregelte Pflichten die in der „Güterkraftverkehrsordnung“ niedergelegt sind.