Ein Hundehalter führt seine beiden Hunde grundsätzlich nicht spazieren, sondern läßt sie stattdessen zwei Mal am Tag frei laufen, damit die Tiere ihr Geschäft erledigen können.
Das Grundstück des Hundebesitzers ist nicht eingezäunt und die Tiere erledigen ihr Geschäft wo es ihnen gefällt… gerne auch in den Gärten der Nachbarn.
Welche Möglichkeiten gibt es, diese Verhalten des Halters zu unterbinden, wenn sachliche Gespräche nicht fruchten?
Und wer kann Unterstützung leisten in der Frage, ob es nicht Tierquälerei ist, zwei mittelgroße Hunde (etwas über Kniehöhe) Tag für Tag alleine in einer Wohnung einzusperren?
aus tierschützerischer Sicht spricht nichts gegen diese Art der Hundehaltung. Sie ist sicherlich nicht ideal, da zu reizarm, aber kein Amtsveterinär würde hier einschreiten. Wenn die Hunde ausreichend Auslauf haben ist gegen einen Aufenthalt tagsüber in der Wohnung nichts einzuwenden, zumal sie zu zweit sind.
Ich gehe auch davon aus, dass sich hier niemand über tierschützerische Aspekte Gedanken machen würde, wenn man sich nicht durch die „Gassigänge“ gestört fühlen würde. Daher sollte man diesen Aspekt lieber schnell vergessen, denn er hat ein „Gschmäckle“.
Der einzige Ansatzpunkt wäre hier also die Verunreinigung des fremden Grundstückes durch die Hunde des Nachbarn. Dieser hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Hunde das fremde Grundstück weder betreten noch verunreinigen. Weiterhin haben Hunde außerhalb des eigenen Grundstückes angeleint zu sein, außer es handelt sich um eine Freilauffläche. Wenn sachliche Gespräche wirklich nicht helfen, bleibt der Gang zum Ordnungsamt.
aus tierschützerischer Sicht spricht nichts gegen diese Art
der Hundehaltung.
Ich habe gestern bei „Stern TV“ Hunde gesehen, die ein weitaus schlechteres Leben führen, obwohl ihre Besitzer mehrere hundert Euro im Monat für Strasshalsbänder und Opossum-gefütterte Tragetaschen ausgeben.
Der einzige Ansatzpunkt wäre hier also die Verunreinigung des
fremden Grundstückes durch die Hunde des Nachbarn. Dieser hat
dafür Sorge zu tragen, dass seine Hunde das fremde Grundstück
weder betreten noch verunreinigen.
Richtig! Zivilrechtlich ausgedrückt: Der Eigentümer des Grundstückes hat einen Anspruch darauf, dass sein Nachbar die Hunde davon fernhält.
Weiterhin haben Hunde
außerhalb des eigenen Grundstückes angeleint zu sein, außer es
handelt sich um eine Freilauffläche.
Hier erliegst Du dem Mythos von der generellen Anleinpflicht, die gibt es nicht. Im Außenbereich dürfen sich Hunde zumindest in NRW immer noch frei bewegen, und das ist gut so (warum, muss ich Dir wohl nicht erklären, denn offensichtlich hast Du Ahnung von artgerechter Haltung).
Wenn sachliche Gespräche
wirklich nicht helfen, bleibt der Gang zum Ordnungsamt.
Ja, aber was soll das machen? Das Ordnungsamt ist nicht für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche zuständig. Der richtige Weg ist der über eine einstweilige Verfügung des örtlichen Amtsgerichts.
Bei dem anderen Vorschlag mit dem Backpulver, da wäre das Ordnungsamt allerdings zuständig, aber das ist eine andere Geschichte.
Hier erliegst Du dem Mythos von der generellen Anleinpflicht,
die gibt es nicht. Im Außenbereich dürfen sich Hunde zumindest
in NRW immer noch frei bewegen, und das ist gut so (warum,
muss ich Dir wohl nicht erklären, denn offensichtlich hast Du
Ahnung von artgerechter Haltung).
Aber nicht generell, oder?
Ich habe mal versucht, mich da schlau zu machen, aber kann es sein, dass da jede Geminde eigene Regeln hat?
Bei dem anderen Vorschlag mit dem Backpulver, da wäre das
Ordnungsamt allerdings zuständig, aber das ist eine andere
Geschichte.
Dass das nicht ok ist, weiß ich (schließlich kam der Vorschlag inoffiziell von einem Hundestaffelführer der Polizei) - das Ergebnis war mir aber das Risiko wert…
Hier erliegst Du dem Mythos von der generellen Anleinpflicht,
die gibt es nicht. Im Außenbereich dürfen sich Hunde zumindest
in NRW immer noch frei bewegen, und das ist gut so (warum,
muss ich Dir wohl nicht erklären, denn offensichtlich hast Du
Ahnung von artgerechter Haltung).
Ich erliege gar keinem Mythos, ich hatte nur keine Lust über die Anleinpflichten jeder möglichen Gemeinde zu spekulieren. Selbstverständlich gibt es (zum Glück) noch keine generelle Anleinpflicht, trotz gegenteiliger Bemühungen der BLÖD-Presse.
Es handelt sich hier ja offensichtlich um ein Wohngebiet, wo mehrere Grundstücke mit Wohnhäusern aneinandergrenzen, vermutlich mit Straße, Bürgersteig, usw. Hier besteht in jeder Gemeinde, die ich kenne, Anleinpflicht für alle Hunde, außer man befindet sich auf dem eigenen Grundstück. Abgeleint werden dürfen Hunde auf ausgewiesenen Freilaufflächen und überall sonst wo es nicht von der Gemeinde verboten wurde. Erlaubt ist es oft auf Feldwegen und Wiesen, verboten auf Waldwegen und besonders beliebten Spazierwegen.
Mein Fehler war, dass wir hier im Rechtsbrett sind, und undeutliche Formulierungen sofort geahndet werden
Mein Fehler war, dass wir hier im Rechtsbrett sind, und
undeutliche Formulierungen sofort geahndet werden
Ich merke, Du hast wirklich Ahnung, nix für ungut. Auf den Mythos von der Anleinpflicht reagiere ich etwas allergisch, weil er einem in der Regel immer von Leuten aus 50 Meter Entfernung an den Kopf geblökt wird, die zweimal im Jahr den Wald betreten und sich dann darüber ärgern, dass dort Tiere herumlaufen, die sie eventuell beißen könnten (weil die Tiere ja nichts besseres zu tun haben…).
Auf den
Mythos von der Anleinpflicht reagiere ich etwas allergisch,
weil er einem in der Regel immer von Leuten aus 50 Meter
Entfernung an den Kopf geblökt wird, die zweimal im Jahr den
Wald betreten und sich dann darüber ärgern, dass dort Tiere
herumlaufen, die sie eventuell beißen könnten (weil die Tiere
ja nichts besseres zu tun haben…).
Ich kann das sehr gut nachfühlen. Das sind dieselben Leute, die beim Anblick meines extrem agressiv wirkenden Kampfhundes (16-jähriger Spitzmix) die Straßenseite wechseln, ihre Kinder hochreißen, usw.