Pflichten/ Kosten eines Vermieters

Hallo,
welche Konsequenzen kann es haben, wenn man als Hauseigentümer eine zusätzliche Person in das Haus aufnimmt. Beispiel, die Nichte des Eigentümers zieht in ein Zimmer des Hauses, da sie aus beruflichen Gründen (Ausbildung) in die Nähe ziehen muss. Nun wird von der Nichte keine Miete verlangt. Muss man als Eigentümer aber irgendwo etwas angeben/ ausfüllen/ zahlen? Die Nichte meldet sich in der neuen Bleibe mit einem Zweitwohnsitz an.
Vielen Dank!
Heike

Hallo,

die der Nichte unentgeltlich überlassenen Räume müssen den anderen Mietern gegenüber so behandelt werden, als wären sie ganz normal vermietet.

Praktisches Beispiel: Werden die Müllgebühren „pro Kopf“ berechnet, verringert sich der Anteil, den die anderen Mieter zahlen müssen, ab dem Zeitpunkt des Einzugs der Nichte entsprechend.

Dies gilt auch dann, wenn die Nichte für ihren Anteil in Wirklichkeit gar nicht zahlt. Dann gehen die Mindereinnahmen eben zu Lasten des Eigentümers.

Gruß