Hallo,
wir haben vom Vormieter eine EBK übernommen. Sie ist nicht mehr die jüngste und hat zudem noch eine eingelassene, geflieste Arbeitsplatte. Geh ich Recht in der Annahme, dass wir als jetzige Mieter bei Auszug dazu verpflichtet sind, die EBK rauszunehmen? Wir würden sie in eine neue Wohnung nicht mehr mitnehmen wollen und das ein Nachmieter das Schätzchen nochmal übernimmt, ist eher unwahrscheinlich. Mit der Vermieterin wurde nichts explizit abgesprochen und auch im Mietvertrag haben wir nichts schriftlich fixiert.
Danke.