Pflichten Mieter bei übernommener Einbauküche

Hallo,

wir haben vom Vormieter eine EBK übernommen. Sie ist nicht mehr die jüngste und hat zudem noch eine eingelassene, geflieste Arbeitsplatte. Geh ich Recht in der Annahme, dass wir als jetzige Mieter bei Auszug dazu verpflichtet sind, die EBK rauszunehmen? Wir würden sie in eine neue Wohnung nicht mehr mitnehmen wollen und das ein Nachmieter das Schätzchen nochmal übernimmt, ist eher unwahrscheinlich. Mit der Vermieterin wurde nichts explizit abgesprochen und auch im Mietvertrag haben wir nichts schriftlich fixiert.

Danke.

Wenn Ihr die Küche vom Vormieter gekauft oder übernommen habt müsst ihr sie ausbauen da sie nicht Gegenstand der Mietvereinbarung ist. Habt ihr sie vom Eigentümer übernommen habt ihr sie ja mitgemietet, dann muss sie sogar drin bleiben.

Grüße Holzwurm.