Pflichten nach Hochzeit im Ausland

Hallo liebe WWW-Gemeinde,

ich habe ein paar Fragen bezüglich Hochzeiten im Ausland mit einem Ausländer.

Nehmen wir mal an jemand (deutscher Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Deutschland) heiratet im Ausland einen dortigen Staatsbürger und nimmt bei dieser Hochzeit dessen Namen an.

Inwiefern ist derjenige rechtlich verpflichtet diese Hochzeit in Deutschland zu melden? Ist er auch verpflichtet diese Nachnamensänderung aktenkundig zu machen?

Falls ja, welches Zeitfenster ist gegeben? Was wäre, wenn derjenige innerhalb dieses Zeitfensters nicht nach Deutschland zurückkehrt/zurückkehren kann oder will, später aber schon? Und was passiert, wenn man das Zeitfenster, obwohl in Deutschland, nicht einhält?

Woher wüßten die deutschen Behörden überhaupt, daß man geheiratet und seinen Namen geändert hat?

Fragen über Fragen… Ich hoffe, jemand kennt sich mit der Thematik ein bißchen aus :smile:

Danke im Vorraus.

Viele Grüße
Anja

Hallo Anja,

ich bin kein Experte in diesem Gebiet, ich weiß aber, daß es hier keine allgemein gültigen Aussagen gibt. Es kommt darauf an, von wo der andere Partner kommt (EU-Ausland oder anderes Ausland). Die Regelungen und gegenseitigen Anerkennung einer Heirat können von Land zu Land unterschiedlich sein. Es kann evtl. auch noch darauf ankommen, wann die Eheleute jeweils geboren sind, da es für verschiedene Geburtszeitpunkte unterschiedliche Regelungen geben kann (Doppelstaatsbürgerschaft, usw.)

Gerhard

Gehe mal zu :

www.binational-in.de

die machen das jeden Tag. Land angeben, nicht vergessen !
Status des Auslandes der EheS angeben.