Guten Abend! Mittlerweile stellt sich die Frage, wie weit die Pflichten der Tagesmütter schon von Seiten des Jugendamtes ausgedehnt wurden. Die Rede ist von der Untersuchung und Beurteilung von Verdachtsfällen der Kindeswohlgefährdung (Hausbesuch bei den Eltern des betroffenen Kindes und Einschätzung der dortigen Situation) Ist das so rechtens ohne spezielle Beschulung der Tagesmütter?