Pflichten und Rechte eines Aktionärs

Hallo,

ich schreibe gerade eine Ausarbeitung über die Aktiengesellschaft. Ich hänge gerade an den Rechten und Pflichten eines Aktionärs fest.

Ich habe bisher

Rechte

-Anspruch auf Gewinnanteil
-Bei Auflösung der AG Recht auf Liquidationserlöse
-Bezugsrecht bei neuen Aktien
-Anspruch auf Zahlung bei Herabsetzung des Grundkapitals
-Teilnahme an Hauptversammlung
-Rederecht auf Hauptversammlung
-Stimmrecht auf Hauptversammlung
-Informationsrecht (Informations über wirtschaftliche Lage des Unternehmens)
-Beschlüsse der Hauptversammlung können angefochten werden

Pflichten

-Einlage in Höhe des Nennwertes leisten

Ja, also speziell bei den Pflichten finde ich so gut wie gar nichts. Ich habe schon das AktG durch geblättert, finde aber irgendwie nichts (vll suche ich an der falschen Stelle?). Oder hat der Aktionär nur diese eine Pflicht?

Gibt es noch mehr Rechte?

Ich würde mich über Anregungen sehr freuen!

Ja, also speziell bei den Pflichten finde ich so gut wie gar
nichts. Ich habe schon das AktG durch geblättert, finde aber
irgendwie nichts (vll suche ich an der falschen Stelle?). Oder
hat der Aktionär nur diese eine Pflicht?

treuepflichten der aktionäre (ungeschriebene pflicht bzw. aus der gesamtschau vereinzelter vorschriften, ausgebildet durch rspr.) untereinander und gegenüber der ag (sog. horziontale/vertikale treuepflichten). such dir doch ein lehrbuch raus. zu empfehlen ist katja langenbucher, aktien- und kapitalmarktrecht oder hueck/windbichler gesellschaftsrecht (in fast jeder bib auszuleihen)

Hallo,

alternativ zu den genannten Büchern tut es auch jedes Lehrbuch für Bankazubis bspw. http://www.bankazubi.de/fachliteratur/buchdetails.ph… Sollte es auch in der Bibliothek geben.

Gruß
Christian

Hallo, danke schon einmal für die Antworten und die Buchempfehlungen!

Aber was ich mich gerade Frage, wo ist denn z.B. die Treuepflicht fest gehalten? Also die Rechte die ich schon habe, die stehen im AktG. Aber etwas über Treuepflicht finde ich überhaupt nicht. Wo ergibt sich das denn? Die aus den Lehrbüchern müssen das ja auch irgendwo her haben :wink:

Hallo,

wenn du dir vor Augen führst, dass Aktionäre gegenüber der Gesellschaft in der Regel anonym bleiben (vgl. franz. AG = „Société anonyme“), dann wirst du leicht einsehen, dass da Pflichten schwerlich durchzusetzen wären. Es gibt die Pflicht, die Einlage zu leisten (sonst gibt’s keine Aktie!) und das Risiko hinzunehmen, dass diese Aktie wertlos wird. Sonst nichts.

Gruß
smalbop

Aber was ich mich gerade Frage, wo ist denn z.B. die
Treuepflicht fest gehalten? Also die Rechte die ich schon
habe, die stehen im AktG. Aber etwas über Treuepflicht finde
ich überhaupt nicht. Wo ergibt sich das denn? Die aus den
Lehrbüchern müssen das ja auch irgendwo her haben :wink:

nur kurz dazu (den rest musst du dir selbst erarbeiten) :

  • grundlage § 242 bgb, förderpflicht § 705bgb und/oder organisationsvertrag der gründer

  • beispiele: mehrheitskationäre unterliegen einem wettbewerbsverbot / „räuberische aktionäre“ (= abkauf des lästigkeitswertes) verstoßen gegen diese treuepflicht / keine missbräuchliche ausübung der sperrminorität durch minderheitsaktionäre

  • bgh-entscheidungen: „girmes“ / „linotype“ / „hypo-vereinsbank“

zusammen mit google solltest du dazu genug finden (wenn du auf ein lehrbuch/kommentar verzichtest)

2 Like