Hallo,
ich schreibe gerade eine Ausarbeitung über die Aktiengesellschaft. Ich hänge gerade an den Rechten und Pflichten eines Aktionärs fest.
Ich habe bisher
Rechte
-Anspruch auf Gewinnanteil
-Bei Auflösung der AG Recht auf Liquidationserlöse
-Bezugsrecht bei neuen Aktien
-Anspruch auf Zahlung bei Herabsetzung des Grundkapitals
-Teilnahme an Hauptversammlung
-Rederecht auf Hauptversammlung
-Stimmrecht auf Hauptversammlung
-Informationsrecht (Informations über wirtschaftliche Lage des Unternehmens)
-Beschlüsse der Hauptversammlung können angefochten werden
Pflichten
-Einlage in Höhe des Nennwertes leisten
Ja, also speziell bei den Pflichten finde ich so gut wie gar nichts. Ich habe schon das AktG durch geblättert, finde aber irgendwie nichts (vll suche ich an der falschen Stelle?). Oder hat der Aktionär nur diese eine Pflicht?
Gibt es noch mehr Rechte?
Ich würde mich über Anregungen sehr freuen!