Pflichten und Rechte von Kommanditist und

… Komplementär im Unternehmen?
Morgen schreiben wir eine BWL-Klausur und ich habe noch einige Fragen, die für mich unbeantwortet sind…

Pflichten und Rechte von Kommanditist und Komplementär im Unternehmen? Wer kennt sich damit aus?

Hallo,

das hier gab es bei Wikipedia:

Der Komplementär ist zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet. Er haftet den Gläubigern gegenüber persönlich und gesamtschuldnerisch mit seinem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der KG.

Der Kommanditist haftet nur beschränkt (bis zur Höhe seiner Einlage).
Er ist der Gesellschaft gegenüber verpflichtet, die Kommanditeinlage zu leisten.
Der Bruchteil des Wertes der Kommanditeinlage im Verhältnis zum gesamten Gesellschaftsvermögen ist der Kapitalanteil des Kommanditisten.
Die Gewinn- und Verlustverteilung orientiert sich, soweit nichts anderes vereinbart, an der Höhe des Kapitalanteils.
Der Kommanditist ist von der Geschäftsführung der Gesellschaft ausgeschlossen, wenn vertraglich keine andere Regelung getroffen ist.

Viele Grüße

Jannemann

Wegen einer schweren Erkrankung habe ich die letzten 3 Monate in einer Klinik verbracht, deshalb leider keine Antwort möglich.
Ich bedaure dies sehr und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Oldcmagne