Pflichten Vermieter bei Erstbezug, was muss vom Ve

Guten Tag,

meine Frau und ich werden demnächst in eine Haus einziehen, dass grade erst gebaut wurde. Der Vertrag wird diese Woche unterschrieben, eine feste Zusage haben wir bereits.
Eine Frage stellt sich mir, der zukünftige Vermieter hat mir gesagt, dass er nur Fliesen in einigen Räumen verlegen wird, restliche Räume wie Wohnzimmer, 3 Schlafzimmer werden von ihm mit keinen Bodenbelägen ausgestattet, da sollten wir den Boden selbst legen und auch die Kosten dafür übernehmen. Das selbe betrifft auch die Wände, die sind alle untapeziert und das sollten wir beim Einzug auch übernehmen.
Meine Frage ist, ist das überhaupt zulässig, ein neues Haus zu vermieten ohne Bodenbeläge? Was passiert mit meinen Kosten und dem Boden, wenn ich mal ausziehen werde? Sollte ich diese Kosten tragen oder gibt es gesetzliche Vorschriften an die sich der Vermieter halten muss, die ihn quasi zwingen diese Kosten zu übernehmen.
Ich bitte um eueren Rat!

Vielen Dank vorab!

Mit freundlichen Grüßen

Tolik

Moin,
ohne Bodenbeläge?
So wie ich das sehe gibt es durchaus einen Boden- und Wandbelag. Diese gefallen dem fiktiven Mieter jedoch nicht. Man kann durchaus auch auf Estrich bzw. ohne Tapete leben. Macht insgesamt auch das Wohnen für einen Mieter attraktiver (Wer nutzt schon gerne einen Teppich über den schon Generationen anderer Mieter gegangen sind), da er sich nach seinen Wünschen einrichten kann. Tapeten sind auch nicht jedermanns Geschmack (Allergie). Viele Mieter bevorzugen inzwischen nackte, gestrichene Wände. Auch bei Kündigung ist solch eine Regelung ziemlich stressfrei. Boden raus, Tapete runter, Fertig. Kein Stress mit verschmutzten oder beschädigten Böden. Kein Stress mit Blümchenmuster oder Alter des Anstrichs.

vnA