Pflichten von Bürgen?

Seit August 2016 gibt es die Ausbildungsduldung, extra für den Zweck ins Leben gerufen, damit hiesige Firmen ausländische Azubis für ungeliebte Jobs rekrutieren können, die Deutsche nicht machen wollen. Allerdings ist es nicht einfach, die Ausländerbehörde zur Zustimmung zu bewegen. Vor allem nicht in Meck-Pom. Es ist keine Geheimnis, dass die überhaupt keine Ausländer wollen und schon garnicht dunkelhäutige.
Drückt dem jungen Mann die Daumen, das ich es für ihn schaffe.
Gruß,
hellaxa

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Kommentar von ramses90
| 05.06.2017, 19:23 Uhr

http://berlin.ghpassportonline.com/
4. GUARANTORS: By their undertaking, the guarantors are deemed to have agreed jointly and severally to pay all expenses that may be incurred by the government on the Applicant in the event of the Applicant being repatriated or dying abroad.

Wo wohnt Ihr denn?
Ghana wird auch, über D verteilt durch Konsulate vertreten die z.B. Visa austellen.


Falls Ihr irgendwo in der Gegend wohnt dann würde ich da mal anrufen und mir explizit einen Termin beim Konsul geben lassen, evtl. kann der ja weiter helfen. (Beim Kosul und nicht bei einem der Mitarbeiter!) ramses90

Ich habe mir jetzt mal den Spaß gemacht, und nach Rechts- und Vollstreckungshilfe zwischen Deutschland und Ghana zu suchen. Da gibt es nichts.

D.h. der Bürge bürgt zwar gegenüber dem Staat Ghana, aber ist für diesen in Deutschland nicht greifbar. Insoweit geht eine solche Bürgschaft ins Leere, sollte diese tatsächlich einmal in Anspruch genommen werden. Jedenfalls solange der Bürge nicht nach Ghana reist, oder für Ghana erkennbar in ein Land reist, mit dem Ghana entsprechende Abkommen hat, und über das Ghana dann rechtzeitig tätig werden, bevor der Bürge da wieder ausgereist ist. D.h. alles blanke Theorie!

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Wir wohnen auf Rügen. Er (und ich) waren schon 3x bei der ghanaischen Botschaft in Berlin, alles umsonst. Zwischendurch macht die Botschaft immer wieder einmal „dicht“. So auch jetzt wieder. Also waren wir letztens beim ghanaischen Konsulat in Hamburg. Die beiden Mitarbeiter sind sehr hilfreich. Versicherten mir, dass nur gebürgt werden muss, falls der Ghanaer als Leiche zurück muss (angeblich erst einmal in zig Jahren vorgekommen). Das klingt alles sehr gut. Meine Suche um Hilfe hier im Netz geht dahin, Rechtsverbindlichkeit zu erlangen und das schriftlich. Ich kann es sonst nicht verantworten, die Bürgen unterschreiben zu lassen ohne die Konsequenzen zu wissen. Die Zeit drängt etwas: am 21.06. hat der junge Mann wieder Termin in Hamburg, zur Abgabe des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrags.
So, ich glaube, jetzt ist alles gesagt.
Gruß, hellaxa

An Wiz und alle anderen Helfer:
habe soeben mit dem Konsulat in Hamburg telefoniert. Die Inanspruchnahme eines Bürgen wäre im Falle einer Abschiebung (Kosten) oder Rücktransport der Leiche (1x in den letzten 20 Jahren). Wichtig: diese ghanaische Bürgschaft ist nach deutschem Recht nicht verbindlich. Der Bürge könnte sich ganz einfach weigern. Schriftlich gibt es da leider nichts. Habe mit dem Konsulatsvetreter vereinbart, dass die beiden im Konsulat anrufen können und es ihnen noch einmal mündlich bestätigt wird. Das müsste doch genügen.
Ich bedanke mich bei allen, die sich so bemüht und recherchiert haben.
Grüße von der Sonneninsel, hellaxa

Leichenrücktransport ?
Wenn hier verstorben, dann wird er auch hier bestattet.
Notfalls auf Kosten der Allgemeinheit, sie sind überschaubar.

Rückführung nach Ghana müsste auf Wunsch von dortigen Angehörigen selbst veranlasst und bezahlt werden.