Ein Ghanaer soll auf seinem Passantrag 2 „Guarantors“ (Bürgen) angeben und unterschreiben lassen. Welche Pflichten/Verantwortung bedeutet das für die Bürgen? Dauerhaft oder begrenzt?
es geht doch sicherlich um die möglichen Kosten der Allgemeinheit(Staat) die entstehen könnten:
Rückreise, Krankheit, Unterkunft, Verpflegung usw.
Das sollen die Bürgen dem Staat gegenüber sicherstellen. Sie verpflichten sich zur Übernahme dieser (aller) Kosten, unbegrenzt und zeitlich nicht eingeschränkt (bis zur Ausreise/Ausweisung).
Das sollte man sich sehr genau überlegen, ob man so eine umfangreiche und in den Folgen (Höhe der Haftung) nicht absehbare Bürgschaft übernimmt.
Übrigens, sicher nicht „Passantrag“ ! Es geht um ein Einreisevisum.
MfG
duck313
Servus,
in Anträgen auf „Schengen-Visa“ kommt der Begriff „guarantor“ nicht vor, und es genügt bei Besuchervisen die Verpflichtungserklärung der Person, die den Antragsteller einlädt, und es wird keine zweite benötigt.
Um was für einen Antrag es sich in der Fragestellung handelt, bleibt völlig offen - ganz sicher geht es nicht um ein Einreisevisum für ein Land des Schengen-Raums.
Schöne Grüße
MM
Dass sie für den gesamten Lebensunterhalt einschl. Krankheitskosten und was sonst noch so anfallen könnte, z.B. selbst verschuldeter Fahrradunfal mit Beteiligung anderer, aufkommen müssen. Und wenn es ein Ghanaer ist der als Euer Gast aus Ghana einreist. dann müßt Ihr auch dafür sorgen, dass er D nach Visumablauf wieder verläßt.
Wenn es ein Migrant ist dann zahlt Ihr mindestens 3 Jahre für die oben genannten Belange auch wenn sein Asylantrag vorher schon positiv beschieden wurde.
Dass Ghana zu den sichersten Ländern Afrikas gehört und damit kaum Aussicht auf einen positiven Asylbescheid besteht, ist Euch hoffentlich bewußt. ramses90
Es handelt sich wohl um einen in Deutschland aufenthältigen Ghanaer, der bei der Botschaft einen neuen Pass beantragt. Die Bürgen sollen lediglich für die Identität des Antragstellers bürgen, bzw. diese bestätigen. Diese müssen übrigens ebenfalls Ghanaer sein.
Wie man bei der Fragestellung direkt auf Asyl kommt, ist mir nicht begreiflich. Es geht lediglich um einen Pass.
Danke für Ihre Information, diesen Umfang hatte ich befürchtet. Aber, bitte keine Besserwisserei. Es geht um einen Passantrag für einen nach D geflüchteten Ghanaer, der aufgrund seiner Geburtsurkunde erstmalig einen Pass beantragt, bei der Gh. Botschaft in Berlin.
MfG
hellaxa
Es handelt sich um einen abgelehnten Asylbewerber. Dass es im Antragsformular nur um die Identitätsbestätigung geht ist, nach meinen ersten Recherchen, nicht richtig. Es müssen auch keine Ghanaer sein, sondern in D ansässige Personen. Ein „Guarantor“ ist immer ein Bürge. Die Frage ist, für was muss er bürgen, aufkommen, gerade stehen, etc.
MfG
hellaxa
Ich kämpfe für eine Ausbildungsduldung für diesen einen jungen Mann, der es wirklich verdient hat und in der Tourismusbranche auch gesucht wird. Allerdings geht ohne Pass garnichts. Mit einem Ausbildungsplatz wird er finanziell unabhängig und somit auch eigenverantwortlich. Oder nicht?
MfG
hellaxa
Das wird er solange nicht, solange er seinen Lebensunterhalt nicht vollumfänglich selbst finanzieren kann.
Wenn er ein Migrant ist und das scheint er zu sein, dann seid ihr diese 5 Jahre ( vor August 2016 waren´s „nur“ 3 Jahre) , für ihn haftbar in jeder Beziehung. Wenn er also die Lehre nicht schafft, arbeitslos wird u.s.w., siind immer die Bürgen, also Ihr, die die zahlen müssen und auch zur Verantwortung gezogen werden wenn er sich absetzt (untertauchen) sollte.
http://www.focus.de/politik/deutschland/migration-gute-tat-kommt-fluechtlingspaten-teuer-zu-stehen_id_6937091.html ramses90
Bekommt er als ablehnter Asylbewerber denn überhaupt eine Arbeitserlaubnis?
Gruß
anf
Hallo Ramses,
danke für Ihr Engagement mit Ratschlägen. Hier also etwas mehr Details.
Ich schicke voraus: ich bin 72.
Aus einer Gruppe von 5 ghanaischen Flüchtlingen war er der Einzige, der bei meinem Deutschunterricht aktiv dabei blieb. Zuhause hatte es „lebensbedrohlichen“ Ärger gegeben weil er vom Islam zum Christentum konvertiert war. Nach bestandenen Prüfungen hatte ich ihm eine Ausbildung als Restaurantfachmann (wird hier im Touristenmekka sehr gesucht) besorgt. Sogar abgesegnet von der IHK. Die Ausländerbehörde verweigerte vehement die Ausbildungsduldung, obwohl seit letztem Jahr gesetzlich möglich. Der Kampf gegen die Ausländerbehörde dauerte 3 Monate. Dann schritt der Zoll ein wegen angeblicher Schwarzarbeit (mittlerweile erledigt). Daraufhin bekam das Ausbildungshotel kalte Füße und kündigte fristlos, obwohl sie ihn gerne behalten hätten. Eigentlich wäre das eine (neudeutsch) Win-Win-Situation gewesen. Jetzt sitzt er wieder in der Gemeinschaftsunterkunft mit Taschengeld auf Staatskosten und wartet und hofft. Damit ich weiter für ihn kämpfen kann braucht er aber auch einen Pass.
Noch Hilfe und Ratschläge?
Vielen Dank und MfG, hellaxa
Ehrlich gesagt sehe ich da wenig Hoffnung, dass er den deutschen Paß bekommt was ja eine Einbürgerung voraussetzen würde.
http://www.bamf.de/DE/Willkommen/Einbuergerung/einbuergerung-node.html
Zudem braucht er dafür ja 2 Bürgen, wer ist der andere Bürge und wie alt ist der?
Schon auf Grund Deines Alters kann es mit großer Wahrscheinlichkeit passieren, dass die Bürgschaft abgelehnt wird und selbst wenn sie angenommen wird, solltest Du/Ihr Euch darüber im Klaren sein, dass Bürgschaften über den Tod hinaus ihre Gültigkeit behalten. Sprich: sie wird an die Erben weiter gegeben.
" Zuhause hatte es „lebensbedrohlichen“ Ärger gegeben weil er vom Islam zum Christentum konvertiert war." Und auch das sollte man kritisch hinterfragen denn:
„Der Islam kommt in seiner sunnitischen Ausrichtung vor, das heißt, die meisten Muslime Ghanas folgen den Richtlinien der Maliki-Gesetzesschule. Andere Strömungen gibt es, sind jedoch selten. Islamischer Fundamentalismus, wie er sich im Nahen Osten und bis nach Nigeria ausgebreitet hat, ist im Land nicht vorhanden, da hier alle Religionen friedlich nebeneinander existieren. Die meisten der ghanaischen Muslime leben im Norden des Landes.“ Quelle: Wikipedia.
Das bestätigen auch meine Freunde.
Letztendlich müßt Ihr/Du abwägen ob Ihr mit allen geschilderten Konsequenzen als Bürgen eintreten wollt. ramses90
Hallo Ramses,
es wird ja immer verwirrter.
Er ist aus Ghana geflohen, vor seinem Vater. Von 9 Kindern war er der einzige der zur Schule geschickt wurde, weil sein Vater, der Imam, ihn zu seinem Nachfolger machen wollte. Das wollte er aber nicht.
Er besaß bis dato keinen ghanaischen Pass, nur eine Geburtsurkunde (war auch schwer zu beschaffen).
Er will doch keinen deutschen Pass, sondern einen ghanaischen !!!
Damit wollen wir es ihm ermöglichen, eine Ausbildungsduldung zu erhalten.
Die 2 nominierten Bürgen sind erwachsene Deutsche. Ich selbst darf nicht, weil ich schon als „Witness“ aufgeführt bin, ich bezeuge also die Richtigkeit der Angaben im Passport Application.
Wissen Sie noch etwas Hilfreiches?
Gelten die Guarantors nur für ghanaische Zwecke oder auch unter deutschem Recht?
Vielen Dank für Ihr Engagement.
MfG, hellaxa
Da hier vermutlich niemand die Gesetze in Ghana in- und auswendig kann, und sich mit jeder dort erdenklichen Bürgschaftsregelung auskennt, ist das hier alles nur Glaskugelleserei, und geht vielfach vollkommen fehl mit Dingen in Bezug auf eine Verpflichtungserklärung gegenüber der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland.
Da auch ich jetzt weder Zeit noch Lust habe, mich durch das gesamte Staatsbürger- und Passrecht von Ghana zu wühlen, wäre es doch eine gute Idee, mal die konkrete Rechtsgrundlage zu nennen, die doch sicherlich in irgendeinem Bescheid erwähnt wurde, auf die sich die Anforderung einer Bürgschaft bezieht. Dann wird man vermutlich im Internet das passende Gesetz/die passende Verordnung finden können, und im Umfeld dieser Regelung dann auch die Anforderungen an den Bürgen und die Folgen für den Bürgen finden können. BTW: Ich vermute mal schwer, dass die Folgen für eine Deutsche eher theoretisch sein dürften, solange diese nicht nach Ghana reist.
Genau aber jetzt ist´s klarer.
Hat er denn alle Dokumente die er dafür braucht?
http://berlin.ghpassportonline.com/
4. GUARANTORS: By their undertaking, the guarantors are deemed to have agreed jointly and severally to pay all expenses that may be incurred by the government on the Applicant in the event of the Applicant being repatriated or dying abroad.
Und dieser Satz besagt nicht anderes, als dass die Bürgen, alle Kosten zahlen die für die Paßausstellung erforderlich sind und alle Kosten übernehmen die beim Tode für die Rückführung der Leiche und für die Rückführung des lebenden Antragstellers nach Ghana aufkommen.
Von einer Befristung ist da keine Rede. ramses90
Ja, hat er, inklusive Gebühren bezahlt (€ 200).
Den Satz 4. Guarantors, habe ich auch gelesen. Ist mir allerdings immer noch nicht ganz klar. Soll heißen, dass das lebenslänglich gilt? Welchen „Zugriff“ hätten deutsche Behörden auf die Guarantors, wenn überhaupt?
Gruß, hellaxa
Den deutschen Behörden (definitiv der Ausländerbehörde) ist es wohl schnurz, wie der Ausländer zu seinem Pass kommt. Hauptsache er hat irgendwann einen. Ohne Pass geht eben gar nichts, egal wo. Mein Versuch, Klarheit bei der ghanaischen Botschaft zu erlangen, scheiterte. Die Botschaft hat mal wieder die Schotten dicht gemacht (keine Antwort auf irgendwas).
???
Welchen Umfang?
Es ist keine Besserwisserei, wenn hier vollkommen falsche Informationen korrigiert werden, die aber auch gar nichts mit den geforderten „guarantors“ bei einem Antrag auf Ausstellung eines ghanaischen Passes zu tun haben.
Du bist diesem Zeug ja offenbar auch aufgesessen. Warum denn eigentlich?
Schöne Grüße
MM
Genau gar keinen.
Das ist alles dummes Zeug, was Dir da erzählt wurde.
Diese Bürgen bürgen gegenüber dem ghanaischen Staat für Kosten, die diesem erwachsen können.
Schöne Grüße
MM
Hallo Aprilfisch,
das hatte ich zu hören gehofft. Jetzt muss ich nur noch sehen, wie ich das von offizieller Seite schriftlich bekomme. Anders kann ich die Bürgen nicht zu einer Unterschrift bewegen.
Danke nochmal,
hellaxa