Pflichten von Eigentümern

Guten morgen liebes Forum,

die folgende Frage beschäftigt mich seit geraumer Zeit und ich würde gerne mal sehen was das Forum so denkt.

Das beschriebende Szenario ist rein fiktiv:

Mal angenommen ein Haus besteht aus mehreren Eigentumswohnungen. Die Wohnungen gehören alle unterschiedlichen Personen. Die Eigentümer wohnen selbst in den Wohnungen.

Auf einer Eigentümerversammlung wurde beschlossen, dass alle anfallenden Arbeiten (Gartenpflege, Putzen der Gemeinschaftseinrichtungen, winterlicher Streu- und Räumdienst) von immer zwei Parteien gleichzeitig erledigt werden. Die Zuständigkeit wechselt monatlich und ist durch einen Plan geregelt gegen den niemand wiedersprochen hat.

Im Winter wird durch die zuständigen Parteien „vergessen“ den Gehweg vor dem Haus vom Schnee zu räumen. Jemand stürzt aufgrund der Glätte und der verklagt die Eigentümergemeinschaft auf Schadensersatz.

Wer haftet: Die Eigentümergemeinschaft als Ganzes oder die im Plan festgelegten Parteien?

Alternativ: Ändert sich die Frage der Haftung, wenn andere Eigentümer zwar gesehen haben, dass es draussen glatt ist, diese aber nichts getan haben, weil sie sich darauf verlassen haben, dass die eingeteilten Parteien sich um die Räumung kümmern?

Mmmhh, das müsste noch einmal rechchiert werden.
Meine Gdanken gehen aber so: Eigentümergemeinschaft ist der Anspruchsgegener, kann sich aber möglicher Weise entschuldigen, da ja jemand vertretungsweise bestimmt wurde. Dann ist der „Faule“ dran.
Wenn natürlich die anderen Eigentümer sehen, dass einer unzuverlässig ist, könnte es sich um ein Auswahlverschulden handeln, oder???
Tja, wie gesagt, das müsste recherchiert werden - das gab es bestimmt schon mal in echt!

Tja, wie gesagt, das müsste recherchiert werden - das gab es
bestimmt schon mal in echt!

Ja, davon gehe ich auch aus. Aber ein konkretes Urteil habe ich noch nicht gefunden.