Servus!
Wie sieht es eigentlich aus mit den Pflichten eines Geschädigten im Falle eines Haftpflichtschadens?
Wenn beispielsweise ein Maler die Baustelle nicht ordnungsgemäß kennzeichnet, man sich seine Jacke deshalb mit Lack verunreinigt und der Maler dies auch mitbekommt. Ist man selbst verpflichtet, die Jacke umgehend in die Reinigung zu bringen, wenn im Falle der nicht unverzüglich durchgeführten Reinigung der Lack nicht mehr vom Leder zu entfernen ist? Kann sich der Maler in einem solchen Fall darauf berufen, dass den Geschädigten selbst daher Mitschuld trifft? (Wenn sich eine solche Begebenheit bspw. an einem Samstag ereignet, hätte der Geschädigte ja u. U. keine Möglichkeit eine Reinigung aufzusuchen, da sie geschlossen hätte!)
Vielen Dank für eine Antwort! Gera*