Hallo!
Was sind denn die Pflichten von Hundebsitzern wenn Radfahrer auf einem Radweg vorbei fahren ? Müssen sie die Hunde wieder an der Leine halten zum Beispiel ?
Gruß
Antoine
Hallo!
Was sind denn die Pflichten von Hundebsitzern wenn Radfahrer auf einem Radweg vorbei fahren ? Müssen sie die Hunde wieder an der Leine halten zum Beispiel ?
Gruß
Antoine
Hallo,
das kommt auf Hund an, wenn dieser gut hört muß man nicht anleinen,
ansonsten schon allein wegen der Sicherheit des Hundes.
Radfahrer kommen ja manchmal angeprescht, Hund kann zufällig auf den Fahrradweg laufen und dann… Crash.
Deswegen gehe ich mit meinem Hund nicht in der Nähe eines Fahrradweges spazieren, das ist mir persönlich zu stressig und für Hund ist es auch nichts.
Gruß
Irene
Hallo,
Was sind denn die Pflichten von Hundebsitzern wenn Radfahrer
auf einem Radweg vorbei fahren ? Müssen sie die Hunde wieder
an der Leine halten zum Beispiel ?
gemäß http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html#hunde sagte dazu das OLG Hamm: „Ein nicht angeleinter Hund habe auf einem Radweg nichts verloren.“ - wobei ich annehme, dass das Gericht damit nicht sagen will, dass angeleinte Hunde auf den Radweg dürfen.
–
Philipp
Hi!
gemäß http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html#hunde sagte
dazu das OLG Hamm: „Ein nicht angeleinter Hund habe auf einem
Radweg nichts verloren.“ - wobei ich annehme, dass das Gericht
damit nicht sagen will, dass angeleinte Hunde auf den Radweg
dürfen.
Danke!
Wie ist es dann, wenn es sich um einer Kombination von einem Rad und Gehweg gleichzeitig handelt?
Hier zum Beispiel sind einige solche (unbefestige) Wege am Rande von Flüßen.
Gruß
Antoine
Hallo!
Was sind denn die Pflichten von Hundebsitzern wenn Radfahrer
auf einem Radweg vorbei fahren ? Müssen sie die Hunde wieder
an der Leine halten zum Beispiel ?
Sie müssen nicht. Wenn aber durch den Hund ein Radler geschädigt wird, haftet der Tierhalter aus § 833 - und das verschuldensunabhängig. Also eine sehr starke Anspruchsgrundlage für den Geschädigten.
Was die Frage nach dem kobinierten Rad- und Fußweg angeht, so müsste man mal überlegen, ob man nicht auf einem solchen Weg ein wenig mehr Rücksicht nehmen müsste, weil auf einem solchen Weg wohl noch weniger auf Radfahrer geachtet wird, als es ohnehin schon der Fall ist.
Ich hab mal was von Juraforum.de geklaut:
Die Frage ist natürlich, wie stark ein überwiegendes Mitverschulden sein muss, um die verschuldensunabhängige Haftung des Tierhalters auszuhebeln. Dazu kann man bestimmt schlaue juristische Dinge anmerken, dafür ist es mir allerdings im Moment zu spät. Vielleicht macht es auch gar keinen Unterschied für das Mitverschulden - das weiß jemand anders bestimmt auf Anhieb 
Gruß,
Florian.
Hallo!
wenn es sich um eine geschützte Grünanlage handelt, müssen Hunde eh an
die Leine! Wenn das nicht der Fall ist, dann erlaube ich mir eine
persönliche Bemerkung, die nichts juristisches an sich hat: ein Hund
ist wie ein Kleinkind, nämlich unberechenbar. Eltern und Hundehalter
sind natürlich verpflichtet auf ihre „Sprösslinge“ aufzupassen. Wenn
man aber an einem Flussweg spaziert und nicht an einer vielbefahrenen
Strasse, dann kann man auch von Fahrradfahrern Rücksicht und Vorsicht
verlangen.
Viele Grüße
Chili
Hallo,
Was sind denn die Pflichten von Hundebsitzern wenn Radfahrer
auf einem Radweg vorbei fahren ? Müssen sie die Hunde wieder
an der Leine halten zum Beispiel ?
meines Wissens wird sowas über Landesgesetz und Gemeindesatzung geregelt. Häufig ist dort sogar ein genereller Leinenzwang in Wohngebieten enthalten. Du müsstest also mal bei der Gemeinde nachfragen.
Gruß, Niels
Hallo,
und zwar zu dieser Aussage:
ein Hund ist wie ein Kleinkind, nämlich unberechenbar.
Ich finde Hunde sehr viel unberechenbarer, da ich eher damit rechnen kann, dass das Kind versteht was ich sage, als dass der Hund (dessen Kommandos ich nicht kenne, und zu dessen Rudel ich nicht geöre) das versteht.
Gruß, Karin
Hallo,
ein Hund ist wie ein Kleinkind, nämlich unberechenbar.
Ich finde Hunde sehr viel unberechenbarer, da ich eher damit
rechnen kann, dass das Kind versteht was ich sage, als dass
der Hund (dessen Kommandos ich nicht kenne, und zu dessen
Rudel ich nicht geöre) das versteht.
dafür hören Kinder in gewissen Situationen auch mal schlechter auf die eigenen Eltern als Hunde auf ihre Besitzer. Ich denke, daß der Vergleich durchaus treffend ist.
Gruß,
Christian
Hallo Christian,
ein Hund ist wie ein Kleinkind, nämlich unberechenbar.
Ich finde Hunde sehr viel unberechenbarer, da ich eher damit
rechnen kann, dass das Kind versteht was ich sage, als dass
der Hund (dessen Kommandos ich nicht kenne, und zu dessen
Rudel ich nicht geöre) das versteht.dafür hören Kinder in gewissen Situationen auch mal schlechter
auf die eigenen Eltern als Hunde auf ihre Besitzer. Ich denke,
daß der Vergleich durchaus treffend ist.
mir geht es eigentlich mehr darum, dass ich dem Wesen, das da vor meinem Fahrrad herumtanzt, Anweisungen geben möchte. Von Hundehaltern kriege ich sowieso in 70 Prozent der Fälle nur ein: „Der will nur spielen“.
Ich will aber meistens (oder eher immer) nicht mit fremden Hunden jagen spielen, wenn ich auf dem Fahrrad unterwegs bin.
Gruß, Karin
Hallo!
Ich bin gern bereit, als Radfahrerin gegenüber Kleinkindern rücksichtsvoll zu sein! Aber gegenüber anderer Leute Haustiere? Wirklich nicht! Entweder sie halten die Tiere unter Kontrolle, oder sie sollen sie von öffentlichen Wegen fernhalten. Die Wege wurden zur Benutzung von Menschen angelegt und dieser Zweck sollte auch im Vordergrund bleiben. Wenn die Viecher spielen wollen, sollen sie das mit Leuten tun, die mit ihnen spielen möchten und nicht ihren Spieltrieb an Unbeteiligten auslassen.
Und jetzt kommt mir bitte nicht mit der Hundesteuer! Sie soll verhindern, dass die Zahl der Hunde übermäßig ansteigt und nicht die Hunde berechtigen, Unbeteiligte zum Spielen zu missbrauchen oder öffentliche Wege als Toiletten.
Viele Grüße
Anne
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Hallo!
Ich bin gern bereit, als Radfahrerin gegenüber Kleinkindern
rücksichtsvoll zu sein! Aber gegenüber anderer Leute
Haustiere? Wirklich nicht!
Das kommt wohl drauf an, was man unter Rücksicht versteht. Jedenfalls würde ich nicht auf die Idee kommen, wenn Fifi mir vor’s Rad läuft, einfach mal drauf zu halten, weil er ja eigentlich an die Leine gehört.
Wenn ich auf einem Weg unterwegs bin - jetzt verlassen wir mal ein wenig die rechtliche Schiene, ich hatte ja schon was zur Gefährdungshaftung des Tierhalters gesagt - und mir kommt ein Hund entgegen oder ich fahre von hinten an einen Hund heran, der nicht angeleint ist, was eigentlich jeden Tag passiert, dann mache ich halt meine Augen auf, werde ein wenig langsamer und halte mich bremsbereit. Nicht nur, weil ich mit Fifi auf dem Waldweg oder wo auch immer kein Problem habe, sondern weil ich keine Lust habe (von der Möglichkeit, einen etwaigen Schaden ersetzt zu verlangen), mich auf die Nase zu legen, weil ich mir mir die dreißig Sekunden sparen wollte, die es mich kostet, abzubremsen und danach wieder schneller zu werden.
Und da ich sehr viel Rad fahre kann ich aus meiner eigenen Erfahrung mal bestätigen, dass mir unverhältnismäßig mehr verwirrte Fußgänger auf Radwegen vor’s Rad laufen als unangeleinte Hunde auf kombinierten Wegen.
Gruß,
Florian.
Generell hat der Hundehalter die Pflicht Schäden durch seinen Hund zu vermeiden, sonst haftet er - ob nun gerade Leinenzwang besteht oder nicht.
Hallo Karin,
dann hast warst du noch nie mit einen 1,5 jähigen spazieren. Gut
erzogene Hunde hören aufs Wort. Das ist ihre Lebensversicherung.
Kleinkinder haben noch nicht das nötige Verständni für Gefahren (wie
plötzlich auftauchende Fahrradfahrer auf dem Gehweg). Ein Kind läuft
nicht „bei Fuss“ und das ist auch gut so.
Viele Grüße
Hallo Anne,
Kinder spielen gerne mit „Viechern“ und Lebewesen ist Lebewesen, aber
du bist als erwachsener Homo Sapiens natürlich das Überwesen!
Könnte nach buddhistischen Glauben negative Punkte auf dem Karmakonto
geben, aber jedem das Seine. Nur belehren lassen möchte ich mich von
derart überheblich denkenden Menschen nicht.
Guten Abend.
Hallo,
die einzig wahre Antwort ist die von Niels: sich bei der
Satdtverwaltung erkundigen, wer was auf diesen Weg darf. Alles andere
ist emotionales Geschwafel, denn es bezieht sich nicht auf die
Situation des gemeinsam genutzten Weges, sondern um persönliche
Meinungen. In der Stadt haben Hunde Leinenzwang (wobei viele Polizisten
da auch ein Auge zudrücken) und erwachsene Fahrradfahrer haben
definitiv nichts auf dem Gehweg verloren. Trifft also alles nicht auf
deine Situation zu.
Viele Grüße
Chili
Hallo!
die einzig wahre Antwort ist die von Niels: sich bei der
Satdtverwaltung erkundigen, wer was auf diesen Weg darf.
Ich halte die Antwort einfach nur für unbrauchbar. Was hilft es mir denn als Radler, wenn ich weiß, dass der Hund da nun eigentlich angeleint sein müsste? Soll ich da mit Hinz und Kunz Diskussionen anfangen? Ich finde, die einzige richige Antwort lautet: Auch unangeleinte Hunde sollte man nicht umfahren - Punkt.
Ob sie unangeleint sein dürfen oder nicht. Was man darf und was nicht, wen kümmert das denn im richtigen Leben? Wenn ich jedes mal, wenn ich sehe, dass jemand seinen Hund einen Haufen machen lässt und den Mist nicht mitnimmt, Dikussionen anfangen würde, wäre ich sicherlich schon das ein oder andere mal im Krankenhaus gelandet - bei den entsprechenden Hundehaltern…Jedenfalls wäre ich ein verbitterter Mensch geworden.
Es interessiert mich einfach nicht, wer wen und wann wie an der Leine zu führen hat. Ich achte auf Hunde wie auch auf Menschen, alle sind zufrieden und keinem passiert was.
Und wenn doch, wie gesagt, dann hilft mir sicher die bürgerlich rechtliche Haftung des Tierhalters - und dann kann man auch daran denken, dass es sorgfaltspflichtwidrig ist, einen Hund trotz Anleinzwang ohne Leine zu führen…obwohl man ja da sowieso kein Verschulden mehr braucht bei der Tierhalterhaftung. Da ist am Ende sogar das vollkommen egal 
Gruß,
Florian.
mir geht es eigentlich mehr darum, dass ich dem Wesen, das da
vor meinem Fahrrad herumtanzt, Anweisungen geben möchte. Von
Hundehaltern kriege ich sowieso in 70 Prozent der Fälle nur
ein: „Der will nur spielen“.
Gestatten,dass ich kurz und bitter auflache? Ich gebe täglich Wesen, die von Menschen geboren und älter als 18 Jahre sind, Anweisungen, den Radweg zu verlassen. Mal durch dezentes Klingeln,beim Dritten innerhalb einer Minute auch mal mit einem herzhaften „Hau ab!“.
Meinst Du, die würden das verstehen? Die bleiben wie paralysiert mitten auf dem Weg stehen und schimpfen Dir, wenn sie wieder bei Bewußtsein sind, noch hinterher. Ein Hund springt sofort zur Seite, wenn ich ihm das „sage“.
Hallo Chili,
dann hast warst du noch nie mit einen 1,5 jähigen spazieren.
doch, sogar mit einer Reihe von Kindern, angefangen von 1,5 Jahren (ein Neffe) über 3 Jahre (weiterer Neffe) und 4 Jahre (meine Tochter) zusammen. Alle diese Kinder gingen auf Bitten fremder Radfahrer auf gemeinsamen Rad- und Fußwegen aus dem Weg.
Gut erzogene Hunde hören aufs Wort. Das ist ihre
Lebensversicherung.
Also, für mich handelt die Problematik nicht von gut erzogenen Hunden. Gut erzogene Hunde wollen nach meiner Ansicht nicht mit einem Radfahrer „spielen“.
Kleinkinder haben noch nicht das nötige Verständni für
Gefahren (wie plötzlich auftauchende Fahrradfahrer auf dem Gehweg).
Ich sprach auch nicht vom (verbotenen) Fahren auf dem Gehweg, und auch nicht von „plötzlich“. Ich sprach davon, dass ein gerufenes „Darf ich durch“ von Kindern jeden Alters im Durchschnitt bereitwilliger befolgt wird, als von Hunden, die mit dem tollen Wild da „jagen spielen“ wollen.
Nicht jeder Radfahrer rast auf dem Gehweg, und trotzdem wird unsereiner von den „gut erzogenen“ (kann der Hund ja nichts dafür, dass er im falschen Lebensraum Großstadt gehalten wird) Hunden der lieben Mitmenschen „gejagt“.
Gruß, Karin
Hallo wwf,
mir geht es eigentlich mehr darum, dass ich dem Wesen, das da
vor meinem Fahrrad herumtanzt, Anweisungen geben möchte. Von
Hundehaltern kriege ich sowieso in 70 Prozent der Fälle nur
ein: „Der will nur spielen“.Gestatten,dass ich kurz und bitter auflache? Ich gebe täglich
Wesen, die von Menschen geboren und älter als 18 Jahre sind,
Anweisungen, den Radweg zu verlassen. Mal durch dezentes
Klingeln,beim Dritten innerhalb einer Minute auch mal mit
einem herzhaften „Hau ab!“.
nun ja, die Fähigkeit verliert sich mit zunehmendem Alter. Das ist ja allgemein bekannt. Wir schrieben ja oben von den altersbedingt unvernünftigen, nicht von den dauerhaft…
Gruß, Karin
Meinst Du, die würden das verstehen? Die bleiben wie
paralysiert mitten auf dem Weg stehen und schimpfen Dir, wenn
sie wieder bei Bewußtsein sind, noch hinterher. Ein Hund
springt sofort zur Seite, wenn ich ihm das „sage“.