Pflichten Wald- und landwirtschaftliche Flächen

Liebe Experten,

nehmen wir mal an eine Person hat evtl. Interesse an ein etwa 15.000 m² großes Grundstück. Dieses gliedert sich in etwa folgendemaßen:

2.000 m² Bauland
3.000 m² Wald und Wiese
10.000 m² Wald- und landwirtschaftliche Fläche

Ergeben sich aus den Wald und Wiese, bzw. Wald- und landschaftliche Flächen irgendwelche Pflichten, wie Sicherstellung der Bäume vor Sturmschäden, Versicherungen, Pflichten zum mähen der Wiesen, etc.?

Oder könnten diese Flächen einfach brach liegen?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten!

Gruß
ChristianWald- und land

Hoi.

Ein Thema, was man schnell vergißt:
Es gibt für selbständige „Landwirte“ (eben auch für Nebenerwerbslandwirte geltend) die landwirtschaftliche Sozialversicherung. Zwar sind die beschriebenen Flächen nicht sehr groß, jedoch reichen schon 0,25 bis 1 ha Fläche aus, damit man darunterfällt.

Einfach mal reinschauen und abhaken, wenns nicht zutrifft: z.B. in NRW http://www.lsv.de/nrw/01about/index.html

Ciao
Garrett

Hallo,
das hängt auch leicht vom Bundesland ab. Um die Berufsgenossenschaft wird man nicht rumkommen.
Evtl. wird man Zwangsmitglied in der Jagdgenossenschaft, das kann man aber auch ignorieren. Bei uns gibt es jährlich einen Wildschwein- oder Rehbraten, der Rest der Jagdpacht geht vorwiegend in den Wegeunterhalt.
Grundsätzlich ist es denkbar, daß man im Wald verpflichtet wird z.B. vom Borkenkäfer befallene Bäume unverzüglich aus dem Wald zu entfernen. Das kommt aber selten vor, weil die zuständigen Behörden, jedenfalls bei uns, gar kein Personal haben den Wald so oft zu begehen.

Cu Rene

Hallo,

danke für eure Antworten. Ich finde es schon erstaunlich dass man verpflichtet wird in eine Genossenschaft einzutreten nur weil man ein klein wenig Wald besitzt, den man aber überhaupt nicht bewirtschaftet.

Gruß
Christian

Hoi.

Ein Thema, was man schnell vergißt:
Es gibt für selbständige „Landwirte“ (eben auch für
Nebenerwerbslandwirte geltend) die landwirtschaftliche
Sozialversicherung. Zwar sind die beschriebenen Flächen nicht
sehr groß, jedoch reichen schon 0,25 bis 1 ha Fläche aus,
damit man darunterfällt.

Hi,

wenn man nachweist, daß man einen sozialversicherungspflichtigen Haupterwerb hat und wie hier, keine Einnahmen aus dem landwirtschaftlichen Betrieb hat, entfällt die Verpflichtung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung beizutreten.

Gruß
Tina

Hallo,

danke für eure Antworten. Ich finde es schon erstaunlich dass
man verpflichtet wird in eine Genossenschaft einzutreten nur
weil man ein klein wenig Wald besitzt, den man aber überhaupt
nicht bewirtschaftet.

Hi,

um die Genossenschaft wird man nicht herumkommen. Allerdings dürfte der Betrag nicht allzu hoch sein. Wir zahlen pro Jahr für ca. 12 ha mit Pferdehaltung irgendwas zwischen 150,00 € und 200,00 €. Den genauen Betrag habe ich jetzt nicht im Kopf.

Weiterhin empfiehlt es sich, eine (Grundbesitz-)Haftpflichtversicherung zu haben.

Ansonsten ist es so, wie von Rene beschrieben, zumindest hier in Bayern.

Wenn man selbst keine Lust hat durchzuforsten, gibt es dankbare Mitmenschen, die das für einen gerne übernehmen und das Holz dafür behalten, nur so als Idee.

Gruß
Tina

Hallo,
über die Berufsgenossenschaft denkt man erst nach, wenn man sie mal in Anspruch nehmen muß. Es gibt Forstwirte, die mit Mitte 30 schon Erwerbsunfähig sind, weil sie von der falschen Zecke gestochen wurden (von „echten“ Arbeitsunfällen gar nicht zu reden). Die Rente ist zwar nicht hoch, steht aber trotzdem in keinem Verhältnis zu den geringen Beiträgen. Privat könnte man dieses Risiko kaum so günstig versichern. Wenn man die Flächen verpachtet, fällt übrigens auch keine BG an, Wald wird aber eher selten verpachtet.
Die Jagdgenossenschaft vertritt ja die Interessen der Waldbesitzer. Da man in D seine Flächen nicht selbst bejagen darf (außer, man hat wirklich einen sehr großen Wald, der als eigenes Revier durchgeht), muß ein Jäger dafür sorgen, daß der Wildbestand nicht überhand nimmt. Ok, bei uns sorgen die Autofahrer dafür das Rehwild klein zu halten (der Abschuß liegt seit Jahren um Null), das ist eine etwas andere Art der Eigenjagd…

Cu Rene

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Servus,

der Name ist irreführend. Es handelt sich schlicht um eine gesetzliche Unfallversicherung, genau so, wie der böse Staat Dich zur Krankenversicherung zwingt.

Die gesetzliche Unfallversicherung in der Land- und Forstwirtschaft ist übrigens immer noch mit öffentlichen Mitteln subventioniert. Das heißt, wenn Dir mal die Stihl an einem unvorhergesehenen Widerstand (eingewachsener Nagel oder sowas) zurückhaut und Dein Brustbein der Länge nach aufmacht, zahle ich Dir einen Teil des Fluges mit dem Rettungshubschrauber mit.

Find ich ganz schön von mir, aber: Ohne staatlichen Zwang täte ich das nicht.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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