Person A war zwei Jahre im Ausland (EU) berufstätig.
Nimmt num zum 01.03. eine Antellung in Deutschland an - Einkommen >52000€ p.a.
Hat er die Möglichkeit sich nicht freiwillig weiter zu versichern und die PKV zu wechseln oder muss er in der GKV die 3 Jahre abreissen um in die PKV wechseln zu können?
Hallo,
wir haben zwar noch keine Durchführungsbestimmungen, aber
was aus dem Gesetzblatt zu entehmen ist muss er das -
Stichtag war den 07.02.2007 !!
Gruss
Czauderna
Sorry, Stichtag war der 01.02.2007 (letzter Tag alte Regelung) oder 02.02.2007 (erster Tag neue Regelung)!
Wo steht 07.02.2007???
Thorulf Müller
P.S.: Die Durchführungsverordnung wird in diesem Punkt kaum vom Gesetz abweichen. Es gibrt aber unzählige Sonderfälle, die schwer zu interpretieren sind und wo heftig gestritten und diskutiert werden wird.
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Hallo Thorulf,
ich meine das im Gesetzblatt gelesen zu haben bzw. in einem
Kommentar (Tag der dritten Lesung ??) - schaue am Montag nach und
melde mich dann.
Gruss
Günter