Pflichtkür

Hallo Germanistikfreunde!

Mal angenommen, ich würde behaupten, dass es sich bei dem Begriff „Pflichtkür“ um einen Widerspruch in sich handelt, würdet ihr mir dann zustimmen?

Viele Grüße
Tomm

Mal angenommen, ich würde behaupten, dass es sich bei dem
Begriff „Pflichtkür“ um einen Widerspruch in sich handelt,
würdet ihr mir dann zustimmen?

Nein, weil das Wort kontextbezogen durchaus eine Bedeutung haben kann, die nicht widersprüchlich ist. „Pflicht“ steht ja nicht nur für eine Abfolge vorgeschriebener Übungen, sondern auch für einen vorgeschrieben Teil an sich. Deshalb kann es durchaus Pflicht sein, eine Kür abzuleisten - die dann wiederum aus nicht-verpflichtenden Übungen besteht. Umgekehrt könnte es auch so etwas wie eine „Wahlpflicht“ geben - einen Teil aus verpflichtetenden Übungen, der aber im Ganzen nicht verpflichtend absolviert werden muß.

Sprache ist was wunderbares. :smile:

Gruß,
Max

Umgekehrt könnte es auch so etwas wie eine „Wahlpflicht“ geben

Nicht „könnte“ - Millionen von Schülern stehen jedes Jahr vor der Entscheidung welches Wahlpflicht-Fach sie denn nun besuchen wollen. Lustigerweise heißt das selbe Prinzip in anderen Bundesländern dann auch Pflichtwahl-Fach.

Daneben gibt es dann noch eine andere Wahlpflicht, z.B. in Luxemburg - denn dort ist es Pflicht an der (politischen) Wahl teilzunehmen.

Gruß

Anwar

Hi,

Umgekehrt
könnte es auch so etwas wie eine „Wahlpflicht“ geben - einen
Teil aus verpflichtetenden Übungen, der aber im Ganzen nicht
verpflichtend absolviert werden muß.

bei manchen Studiengängen gibt es z.B. ein Wahlpflichtfach,
was bedeutet, daß Studis die Pflicht für ein weiteres Fach haben,
dieses aber aus einer Liste von vorgegebenen Fächern auswählen können.

Sprache ist was wunderbares. :smile:

:wink:

Gruß G

Hallo nochmal :wink:

Danke schon mal für Eure Antworten!

Das bedeutet also, dass der Begriff „Pflichtkür“ grundsätzlich zulässig ist, da es ja eine „Pflicht“ geben kann, eine „Kür“ zu erbringen.

Damit eine „Pflichtkür“ jedoch noch eine „Kür“ als solche bleibt, ist es aber notwendig, dass der Verpflichtete seine Kür entweder völlig frei gestalten kann (ggf. unter Beachtung etwaig gestellter Mindestanforderungen) oder er aus mehreren (also mindestens 2) Möglichkeiten frei wählen kann.

Sehe ich das richtig?

Oder anders gesagt bzw. um nochmal auf das o.g. „Wahlpflichtfach“ einzugehen:

Wenn ein Student ein Wahlpflichtfach absolvieren muss, er aber nur ein einziges Fach angeboten bekommt, das er belegen könnte, dann kann von „Wahlpflichtfach“ streng genommen keine Rede mehr sein?

Viele Grüße
Tomm

Hallo,

Wenn ein Student ein Wahlpflichtfach absolvieren muss, er aber
nur ein einziges Fach angeboten bekommt, das er belegen
könnte, dann kann von „Wahlpflichtfach“ streng genommen keine
Rede mehr sein?

Faktisch nicht, aber prinzipiell natürlich doch. Will sagen: Der Schüler hatte zwar keine Wahl - aber er würde den Kurs natürlich trotzdem als WPF angerechnet bekommen.

So ist halt Sprache.

Gruß

Anwar

Wenn ein Student ein Wahlpflichtfach absolvieren muss, er aber
nur ein einziges Fach angeboten bekommt, das er belegen
könnte, dann kann von „Wahlpflichtfach“ streng genommen keine
Rede mehr sein?

Strengenommen ja - aber da spielen dann wieder dann so Dinge wie z.B. Lexikalisierung eine rolle.

http://de.wikipedia.org/wiki/Lexikalisierung

Ein Handtuch ist immer ein Handtuch, auch wenn es für die Füße genützt wird. :smile:

Steht z.B. in der Schulordnung, das Englisch, Mathe, Deutsch zum Kanon der Pflichtfächer gehören, während Kunst, Musik und Sport als Wahlpflichtfächer angeboten werden, dann ist der Satz „In diesem Jahr gibt es nur ein Wahlpflichtfach, nämlich Sport“ sprachlich und semantisch völlig korrekt. Die Bedeutung des Wortes hat sich hier nämlich hier von „Wahlpflichtfach = ein Fach, das verpflichtend unter mehreren Alternativen gewählt werden kann“ zu „Wahlpflichtfach = ein Fach aus dem in der Schulordnung definierten Kanon von Fächern“ verschoben.

Die Diskussion darüber, daß die ursprüngliche Bedeutung und der Sinn eines Wahlpflichtfaches konterkariert werden, wenn nur ein Fach angeboten wird, wäre eine schulpolitische Debatte - keine sprachwissenschaftliche.

Gruß,
Max

Wenn in der Schulordnung definiert wird,