Pflichtmeldung bei Zeitarbeitsfirmen?

Hallo,

mal angenommen, eine Person bezieht für den Zeitraum zwischen Abi und Studium ALG II. In einer Leistungsvereinbarung würde vereinbart, dass die Person sich bei 3 Zeitarbeitsfirmen zu melden hat. (gemäß einer ausgehändigten Liste). Wäre so etwas zulässig oder dürfte sich die Person rein theoretisch selbst Zeitarbeitsfirmen aussuchen, weil diese z.B. wohnortsbedingt interessanter erscheinen?

vielen Dank!

Hallo,

mal angenommen, eine Person bezieht für den Zeitraum zwischen
Abi und Studium ALG II. In einer Leistungsvereinbarung würde
vereinbart, dass die Person sich bei 3 Zeitarbeitsfirmen zu
melden hat. (gemäß einer ausgehändigten Liste). Wäre so etwas
zulässig oder dürfte sich die Person rein theoretisch selbst
Zeitarbeitsfirmen aussuchen, weil diese z.B. wohnortsbedingt
interessanter erscheinen?

Hallo

Die Person darf sich rein theoretisch auch jeden anderen Job für die Übergangszeit suchen. Esd müssen eben Bewerbungen nachgewiesen werden, schliesslich ist ein Abiturent in der Lage übergangsweise Jobs anzunehmen. Wo, wird letztendlich egal sein.

Gruss vonsales

weil diese z.B. wohnortsbedingt interessanter erscheinen?

Was soll daran interessanter sein? Man arbeitet doch nicht bei der Zeitarbeitsfirma im Büro sondern wird sonstwohin geschickt.

Manche Zeitarbeitsfirmen sind eben auf Aushilfen und Hilfsarbeiter/innen spezialisiert wie es bei den drei Vorschlägen wohl der Fall sein wird.

Die Leistungsvereinbarung heisst wahrscheinlich Eingliederungsvereinbarung?