Hallo,
mal angenommen, eine Person bezieht für den Zeitraum zwischen Abi und Studium ALG II. In einer Leistungsvereinbarung würde vereinbart, dass die Person sich bei 3 Zeitarbeitsfirmen zu melden hat. (gemäß einer ausgehändigten Liste). Wäre so etwas zulässig oder dürfte sich die Person rein theoretisch selbst Zeitarbeitsfirmen aussuchen, weil diese z.B. wohnortsbedingt interessanter erscheinen?
vielen Dank!