Pflichtpraktikum fristlos kündigen?

Hallo!

Ich bin Studentin und habe mit Firma xxx einen Praktikumsvertrag über 6 Monate geschlossen (40h/Woche). Es handelt sich dabei um ein bezahltes Pflichtpraktikum (400€). Ich befinde mich derzeit in der 4. Woche dieses Praktikums.

Vergangene Woche habe ich von meiner Universität Bescheid bekommen, dass ich eine Prüfung im letzten Semester nicht bestanden haben und für diese Prüfung im kommenden Semester zwangsangemeldet bin.
Dieses Semester beginnt in der kommenden Woche.

Da ich nicht in der lage bin, neben dem Praktikum für die Prüfung zu lernen und auch die Wiederholungsveranstaltungen in der Universität besuchen will, möchte ich so schnell wie möglich kündigen.

Kann ich dies in diesem Fall auch fristlos?

Im Vertrag findet sich folgende Regelung:

Der Praktikumsvertrag kann vorzeitig aufgelöst werden,

  1. aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist
  2. bei Aufgabe oder Änderung des Ausbildungszieles mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende.

Vielen lieben Dank für Deine Antwort!!!
Amelie

Da würde ich die Uni fragen, was am besten zu tun ist…

Hallo Amelie!

Vielen dank, für dein Vertrauen. Leider bin ich in dem Fall der Falsche.

Frage doch aber einfach mal deinen Praktikumsbetrieb, wie sie die Sache sehen. Für mich persönlich wäre das Praktikum eine wichtige Sache - immerhin machst du das Parktikum ja auch wegen den Studium, oder? Und wenn durch das Praktik dein Studium gefährdest ist das für mich wichtig…

EInfach mal deinen Personlamensch in dem Betrieb fragen - der kann dir da bestimmt helfen.

Viele Grüße

Markus

Im Prinzip müsste die Firma die außerordentliche Kündigung mit Begründung durch 1. akeptieren. Doch da es ein bezahltes Praktikum ist, ist auch die Zustimmung des Kostenträgers (also desjenigen, der zahlt) notwendig. Ohne dessen Zustimmung gibt es Ärger (evtl. Schadenersatzforderung)

Ernst-Erwin

Hallo Ernst-Erwin,

vielen Dank für die schnelle Antwort!
Ich denke ich werde morgen einmal mit der Personalchefin sprechen, die kann mir da sicher sagen, ob ich mit einer Zustimmung durch den Chef rechnen kann…

schönen Abend noch
Amelie

Hallo Markus,

vielen Dank, werd ich machen!

schönen Abend noch
Amelie

Hallo Amelie,

es fehlen leider Hinweise, um den Fall vollständig zu betrachten. Wie weit ist das Unternhemne von der Uni entfernt? Musst Du z.B. wirklich die Vorlesung nochmal besuchen? Oder haben nur ein paar Punkte gefehlt um die Klausur zu bestehen. Falls dies der Fall ist, wirst Du wohl in der Lage sein, in 3 - 4 Monaten abends auf die Wiederholungsklausur zu lernen. In meinem Betrieb schreiben Praktikanten neben einer 40-Stunden-Woche Ihre Diplomarbeit und erzielen gute Noten.
Einen „wichtigen Grund“ würde ich daher verneinen und auch Punkt 2 kommt nicht in Frage.
Es greift daher am ehesten die gesetzliche Kündigungsfrist (4 Wochen).
Ich würde aber einfach mit dem Arbeitgeber reden. Ist es ein großer Betrieb, steht sofort Ersatz bereit. Ist es ein kleiner Betrieb und Deine Arbeitszkraft war fest eingeplant, läßt man die Leute nur ungern ziehen.
Ein unwilliger Mitarbeiter bringt jedoch keinem Betrieb etwas.
Sofern die Uni in der Nähe ist und Du unbedingt diese Vorlesung nochmal hören musst, kann man z.B. über eine Stundenkürzung reden. Oder das Praktikum wird nach der Prüfung fortgesetzt.

Ralf

Hallo Ralf,

vielen lieben Dank für die schnelle Antwort!

Ich muss täglich jeweils 2 stunden zur arbeit hin bzw. zurück pendeln (also insgesamt 4 stunden). die uni befindet sich direkt an meinem wohnort.
da es sich um ein vollzeitpraktikum handelt (bzw. handeln muss, laut prüfungsordnung), kann ich die arbeitszeit nicht so einfach kürzen.
das repetitorium (ein spezieller kurs für alle „durchgefallenen“, der vorlesungsstoff wird kaum wiederholt) möchte ich nicht versäumen, da ich mir sicher bin, dass ich nicht nur knapp durchgefallen bin.

schöne grüsse
amelie

Hallo Amelie,
ich glaube, dass der AG es akzeptieren wird, dass das Studium vorgeht (zumal wegen der Zwangsanmeldung) - d.h. du hast gar keinen Einfluss darauf gehabt - ich vermute, dass es problemlos möglich sein wird aus dem Vertrag rauszukommen - zur Not sind es ja noch knapp zwei Wochen - aber wenn die sich nicht ganz blöde anstellen - was haben die denn von dir, wenn sie dich jetzt gehen lassen, dann bist du schlecht motiviert, ggfls. sogar kränklich :wink:

hallo hekromre,

vielen dank, hab heute auch schon auf der arbeit nachgefragt- sieht so aus als würden sie die Zwangsanmeldung als wichtigen Grund akzeptieren :smile:

schönen abend noch,
grüsse
amelie

Hallo Ameliexy,
ich habe nicht all zu viel Ahnung im Bereich Praktikum. Beim Googeln habe ich einige Seiten gefunden, in denn beschrieben wird das ein Praktikum zu jeder Zeit im beiderseitigem Einverständnis gekündigt werden kann. Oder zum Ende eines Monats oder zur geldtern Frist. Ich glaube, aber das Du auch so wie geschrieben hast, zum 1. Punkt kündigen kannst. Denn das ist meiner Ansieht ein wichtiger Grund.
Hier sind zwei Beispielseiten die ich gefunden habe:
www.uni-protokolle.de/foren/viewt/151826,0.html
www.uni-jena.de

In der Hoffnung Dir geholfen zu haben,

liebe Grüße
Jenny

Hallo Jenny,

vielen lieben Dank, du hast mir sehr weitergeholfen!
schönen tag noch,
viele grüsse
amelie

Hallo Amelie,
freut mich sehr geholfen zu haben.

LG
Jenny

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Ich denke schon. Wichtiger Grund liegt ja vor, oder?: die Prüfung. Und außerdem hat sich das Ausbildungsziel geändert: Du musst fürs Studium länger einplanen, wirst nicht wie geplant fertig.

Ich würde zu allererst das Gespräch mit deinem Chef suchen und den Sachverhalt erklären. Vielleicht ist das einfacher gelöst als du denkst.

Ist keine Rechtsberatung oder Empfehlung, nur meine Meinung, bin kein Jurist, Rechtsexperte oder dergleichen. Das ist nur ein Vorschlag.