Ich habe gehört, dass ein Praktikum, das in der Studienordnung Pflicht ist, frei ist von der Sozialversicherungspflicht. Nehmen wir an ein Student bekommt 660 Euro für sein Praktikum.
In seiner Prüfungsordnung steht, dass er ein Praktikum machen muss. Jedoch muss er ein AUSLANDSPRAKTIKUM machen.
Es wird einen Antrag geben auf ‚Praktikum im Inland‘ dem wahrscheinlich auch zugestimmt wird.
Nehmen wir an dieses Verfahren dauert noch eine Weile, der Student hat aber schon sein Praktikum begonnen, weil er die Chance der Zusage nutzen wollte. WIE und WEM muss der Student denn nachweisen, dass das angefangene Praktikum ein Pflichtpraktikum ist, UM soz.Vers. frei seine Vergütung am Ende des Monats zu bekommen?
Falls da noch keine Zusage von der Uni da ist, muss der Student dann SOZ:Vers. zahlen?
ich bin weder Student noch Steuerberater, daher alles ohne Gewähr, aber meiner Meinung nach ist der Zusammenhang zwischen Sozialversicherungspflicht (gesetzlich; Bundesrecht) und Prüfungsordnung (privat-wirtschaftlich durch die Hochschule oder ggf. auch das Bundesland) schlicht nicht gegeben.
Sonst könnte ja eine (ggf. private) Hochschule die Sozialversicherungspflicht ihrer Studenten durch ihre Prüfungsordnung „definieren“. Dann würde es wohl nur noch „Pflicht-Praktika“ geben…
Hallo,
ich sehe die Sache so: 1. Ein Praktikum ist kein Arbeitsverhältnis. 2. es gibt normalerweise keine nachhaltige Einkommenserzielungsabsicht. Damit dürfte das Finanzamt und die Sozialabgabepflicht außen vor sein.
Aus mener Sicht ist der Nachweis dem Unternehmen gegenüber zu führen, dass nach Studienordnung ein Praktikum vorgeschrieben ist an sonsten sollte man sich eine Bescheinigung der Uni/FH holen, dass Praktika, ob innländisch oder auslländisch erwünscht sind.
Dann kann das Unternehmen die Ausgaben wohl auch als Betriebsausgaben bei der Steuer geltend machen.
Ganz sichere Auskunft gibt es bei den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.
Hallo dinkilein,
der Student muss im Praktikumsbetrieb nachweisen, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt um keine SozVers-Abzüge zu kriegen. Solange die Zusage von der Uni fehlt müssen eigentlich erstmal Beiträge gezahlt werden. Nach Vorlage von der Uni kann das aber normalerweise über das Lohnbüro korrigiert werden.
MfG
J. Wolf
um zu sagen, ob und inwieweit Versicherungspflicht besteht, muss ich erstmal wissen, ob es sich um ein Vor-, Nach- oder Zwischenpraktikum handelt.
In jedem Fall wirst du deinem Arbeitgeber nachweisen müssen, dass es ein vorgeschriebenes Praktikum ist. Dieser ist dann für die korrekte Abrechnung (auch bzgl. der SV) zuständig.
Dein Fall mit dem Aus- und Inland ist schon sehr speziell. Aber ich denke mal, wenn dem Antrag durch die FH/Uni statt gegeben wurde, wird es kein Problem bzgl. der Versicherungspflicht geben, weil dann ja die Voraussetzung „Pflichtpraktikum“ trotzdem gegeben ist.