Hallo,
was gilt in folgendem Fall im Bezug auf die Sozialversicherungsbeiträge:
„Ein Student, bisher Halbwaisenrentenempfänger und somit selbst kranken- und pflegversichert, absolviert 2010 ein mit 800 EUR bezahltes 6-monatiges Pflichtpraktikum während seines Studiums und verliert seine Halbwaisenrente für die Praktikumszeit aufgrund des zu hohen Einkommens.“
Mein Fragen:
- Hat der Student Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen?
Wenn ja:
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Welche Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- oder Unfallversicherung) hat er zu zahlen?
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Welche Sozialversicherungsbeiträge werden „automatisch“ vom Bruttolohn abgezogen und welche muss der Student selbst in Eigenverantwortung zahlen?
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Ist es möglich sich die Sozialversicherungsbeiträge nach Praktikumsende wieder zurückzuholen ähnlich der gezahlten Lohnsteuer und wenn ja, welche Beiträge können zurückgeholt werden?
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Angenommen, nur 2 Monate des 6-monatigen Praktikums sind Pflichtpraktikum, die restlichen 4 Monate freiwillig. Wie verhält es sich in diesem Fall mit den Sozialversicherungsbeiträgen?