Pflichtpraktikum und steuerfreibetrag

Hallo,

ganz einfache Frage:

Zählen die Einkünfte aus einem Pflichtpraktikum (z.b. 500 Euro im monat für 6 monate) als Einkommen so dass ich diese Einkünfte bei dem Steuerfreibetrag (7800) berücksichtigen muss?

Danke
Michael

Hallo Michael,

um was für ein Pflichtpraktikum geht es genau?

Viele Grüße,
Christian

Hallo Michael,

tut mir Leid, ich kann dir leider nicht helfen.
Ich hoffe, jemand Anderes hier weiß besser bescheid.

Lg, Julia

Guten Tag !

Gibt jetzt keine schnelle Antwort.
Steuerpflichtige Einkommen (Lohnsteuerkarte) sind immer zu berücksichtigen. Aber, nach meinem Kenntnisstand gibt es da Einkommensgrenzen. Ich glaube 400 € und weniger.
Desweiteren kenne ich nur den Steuerfreibetrag von 920 (1000)€.
Etwas anderes ist es, wenn man während der Ausbildung/Studium als Geringverdiener gezählt werden will, um an Zuschüsse und Sonderkonditionen bei Versicherungen oder Mitversicherungen (Familienversicherungen) zu kommen.Hier gelten dann Einkommensobergrenzen, die ich nicht genau kenne.
Jetzt nochmal kurz: Lohnsteuerpflichtiges Einkommen = Berücksichtigung bei der Frage Geringverdiener ja/nein.
Und: ich kenne nur einen Steuerfreibetrag in Sachen Lohnsteuerjahresausgleich in Höhe von derzeit 920 €.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Schwarz

Und: ich kenne nur einen Steuerfreibetrag in Sachen
Lohnsteuerjahresausgleich in Höhe von derzeit 920 €.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Schwarz

Hallo,
danke für die Antworten.
Also es geht genau um die Frage ob dieses Pflichtpraktikum bzw. dessen Vergütung für die Obergrenze für den Lohnsteuerjahresausgleich mit rein zählt. Vermutlich ja?
Es handelt sich ja um Einkünfte. Allerdings halt Pflicht fürs studium, deswegen hatte ich gehofft es zählt irgendwie nicht mit rein.

zur Erläuterung: es handelt sich um das zweite praktische Studiensemester Fachrichtung Umwelttechnik, Dauer 6 Monate Vergütung 500 Euro.

Hallo,

ganz einfache Frage:

Zählen die Einkünfte aus einem Pflichtpraktikum (z.b. 500 Euro
im monat für 6 monate) als Einkommen so dass ich diese
Einkünfte bei dem Steuerfreibetrag (7800) berücksichtigen
muss?

Wenn es die einzige Einnahmen sind, wird wahrscheinlich keine Steuer rauskommen. Im Rechner läßt sich das noch einmal leicht prüfen.

http://www.zinsen-berechnen.de/einkommensteuerrechne…

Danke
Michael

Soweit ich das weiß, gelten diese Einkünfte als Einkommen.

Grüße

Thomas

Hallo Michael,

Bei einem Praktikum gilt es zu beachten, ob es sich um ein in der Studienordnung vorgeschriebenes Pflichtpraktikum handelt. Diese sind nicht Steuer - bzw. Sozialversicherungspflichtig.
Ein Praktikum das freiwillig absolviert wird, oder vor bzw. nach der Immatrikulation abgeleistet wird, unterliegt vollständig der Steuer - und Sozialversicherungspflicht

Tschüss, Christian :smile:

Hallo Michael,

ich denke das ist von der Höhe des Einkommens abhängig.
Ich weiß, dass Jobs auf 400€-Basis nicht angegeben werden müssen, bin mir aber leider nicht sicher, wie hoch das Einkommen maximal sein darf, um nicht angabepflichtig zu sein.

Alles Gute für 2011 und viele Grüße!

kann ich dir leider nicht beantworten.

Gruß Rudi

Hallo,

kann ich dir leider nicht genau sagen. Ich weiß nur, dass es (falls es sich hier um ein Praktikum im Rahmen des Studiums handeln sollte) für Studenten Sonderregelungen gibt, dass sie z.B. in einem Ferienjob oder so auch mal mehr verdienen dürfen.

Frag mal bei deiner Asta nach, die wissen über Verdienstgrenzen etc. bescheid.

Gruß Susi