Pflichtrentenbeiträge von der Steuer absetzbar?

Hallo, ich habe eine kurze Frage und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann. Ich arbeite seit 2011 als Dozent und muss ( dummer Weise ) über 200 Euro „Pflicht-Rentenbeiträge“ im Monat zaheln. Meine Frage ist jetzt: Kann ich diese „Monsterbeiträge“ bei der Einkommensteuer geltend machen?

Danke schon mal für die Antworten!

Hallo,
ja, die Beiträge können als Vorsorgeaufwendungen in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ im Bereich „Beiträge zur Altersvorsorge“ - Beiträge „zu gesetzlichen Rentenversicherungen“ geltend gemacht werden.

Viele Grüße
hjs

HALLO, ZUR FRAGE DER STEUERLICHEN GELTENDMACHUNG VON PFLICHTBEITRÄGEN ZUR RENTENVERSICHERUNG.

GRUNDSÄTZLICH SIND DIESE BEITRÄGE BEI DER EST ZU BERÜCKSICHTIGEN. HIER ERFOLGT DIE EINTRAGUNG IM FORMULAR „VORSORGEAUFWENDUNGEN“.
HINWEIS: DIE BERÜCKSICHTIUNG FINDET ABER NUR IM RAHMEN
VON ABSETZBAREN HÖCHSTBETRÄGEN STATT. DIESE WERDEN VOM
FA ERMITTELT. HIER GIBT ES NOCH DIE ALTE UND DIE NEUE
BEREHNUNGSMETHODE. DEN INDIVIDUELL GÜNSTIGEREN BETRAG
ERMITTELT DAS FINANZAMT OHNE DASS MAN HIERAUF EINGEHEN MUSS.
FÜR WEITERE FRAGEN STEHE ICH GERNE ZUR VERF*ÜGUNG:

GRUSS
HELMUT

BEITRÄGE ZUR RV SIND IN DER ANLAGE „VORSORGEAUFWENDUNGEN“ EINÄZUTRAGEN.
SIE SIND STEUERLICH ABSETZBAR. ALLER%DINGS NUR BIS ZU
EINEM HÖCHSTBETRAG. HIER GIBT ES DIE ALTE UND DIE NEUE
BERECHNUNGSMETHODE. DAS FA ERMITTELT DIE GÜNTIGERE
METHODE OHNE DASS INDIVIDUELL EINE BEANTRAGUNG ERFOLGEN MUSSS.
GRUSS HELMUT

Hallo,

im Prinzip ja, sofern der max. Betrag für die Altersvorsorge noch nicht erreicht ist. Dies ist jedoch i.d. R. der fall durch die Rentenpflichtversicherung ( AG + AN Beiträge ).

Dieter

Hallo carncer,

selbstverständlich können die Rentenbeiträge über die
Anlage Vorsorgeaufwand zu 100 % bei der Einkommen-
steuer geltend gemacht werden.

Grüße tilgba

Bei Sonderausgaben unter Versicherungen und Altersvorsorge eintragen:

Altersvorsorgeaufwendungen sind z. B. die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (lt. Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers), Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen (z. B. Apotheker- oder Ärzteversorgung) oder Beiträge zum Aufbau einer kapitalgedeckten Rentenversicherung (die so genannte Rürup-Rente).

Wenn Sie in einem Angestelltenverhältnis sind, dann wird der Betrag steuerlich bereits berücksichtigt. Wenn nicht, dann ist der Betrag in der Einkommensteuer anzugeben um berücksichtigt zu werden.

Hallo Entschuldige die verspätete Antwort… irgendwie geht zur Zeit alles drunter und drüber… leider kann ich Dir da nicht weiterhelfen =(

Sorry, da bin ich leider unsicher. Ich meine es müssten Sonderausgaben sein.
Gruß

Ja, die Rentenbeiträge sind im Rahmen der Sonderausgaben in der Einkommenstseuererklärung anzusetzen und damit absetzbar.

Hallo auf jeden Fall
Gruß M.B.

Bei der Einkommensteuererklärung 2011 sind die Beiträge
auf Grund der Eintragungen der Lohnsteuerbescheinigung
abzugsfähig.

ja

gruß

derschwede77