Hallo, ich habe eine kurze Frage und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann. Ich arbeite seit 2011 als Dozent und muss ( dummer Weise ) über 200 Euro „Pflicht-Rentenbeiträge“ im Monat zaheln. Meine Frage ist jetzt: Kann ich diese „Monsterbeiträge“ bei der Einkommensteuer geltend machen?
Hallo,
ja, die Beiträge können als Vorsorgeaufwendungen in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ im Bereich „Beiträge zur Altersvorsorge“ - Beiträge „zu gesetzlichen Rentenversicherungen“ geltend gemacht werden.
HALLO, ZUR FRAGE DER STEUERLICHEN GELTENDMACHUNG VON PFLICHTBEITRÄGEN ZUR RENTENVERSICHERUNG.
GRUNDSÄTZLICH SIND DIESE BEITRÄGE BEI DER EST ZU BERÜCKSICHTIGEN. HIER ERFOLGT DIE EINTRAGUNG IM FORMULAR „VORSORGEAUFWENDUNGEN“.
HINWEIS: DIE BERÜCKSICHTIUNG FINDET ABER NUR IM RAHMEN
VON ABSETZBAREN HÖCHSTBETRÄGEN STATT. DIESE WERDEN VOM
FA ERMITTELT. HIER GIBT ES NOCH DIE ALTE UND DIE NEUE
BEREHNUNGSMETHODE. DEN INDIVIDUELL GÜNSTIGEREN BETRAG
ERMITTELT DAS FINANZAMT OHNE DASS MAN HIERAUF EINGEHEN MUSS.
FÜR WEITERE FRAGEN STEHE ICH GERNE ZUR VERF*ÜGUNG:
BEITRÄGE ZUR RV SIND IN DER ANLAGE „VORSORGEAUFWENDUNGEN“ EINÄZUTRAGEN.
SIE SIND STEUERLICH ABSETZBAR. ALLER%DINGS NUR BIS ZU
EINEM HÖCHSTBETRAG. HIER GIBT ES DIE ALTE UND DIE NEUE
BERECHNUNGSMETHODE. DAS FA ERMITTELT DIE GÜNTIGERE
METHODE OHNE DASS INDIVIDUELL EINE BEANTRAGUNG ERFOLGEN MUSSS.
GRUSS HELMUT
im Prinzip ja, sofern der max. Betrag für die Altersvorsorge noch nicht erreicht ist. Dies ist jedoch i.d. R. der fall durch die Rentenpflichtversicherung ( AG + AN Beiträge ).
Bei Sonderausgaben unter Versicherungen und Altersvorsorge eintragen:
Altersvorsorgeaufwendungen sind z. B. die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (lt. Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers), Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen (z. B. Apotheker- oder Ärzteversorgung) oder Beiträge zum Aufbau einer kapitalgedeckten Rentenversicherung (die so genannte Rürup-Rente).
Wenn Sie in einem Angestelltenverhältnis sind, dann wird der Betrag steuerlich bereits berücksichtigt. Wenn nicht, dann ist der Betrag in der Einkommensteuer anzugeben um berücksichtigt zu werden.