Hallo Tina!
Vater und Mutter leben noch, wohnen auch beide noch mit in dem Haus, da sie sich ein lebenslanges Wohnrecht haben eintragen lassen.
Daraufhin würde ja ,laut deinem link, die 10 Jahres Frist erst nach dem Wegfall dieser beginnen, also wenn beide verstorben sind oder das Wohnrecht ausschlagen.
Wiederum steht dort aber auch:
Nach h.M. ist die Einräumung eines Wohnungsrechts dem Nießbrauch gleichzustellen. Die 10-Jahresfrist beginnt also erst zu laufen, wenn das Wohnungsrecht erlischt oder der Berechtigte davon keinen Gebrauch mehr macht. Wird ein nur anteiliges Wohnrecht vorbehalten, nehmen einige Literaturstimmen eine Fristhemmung an, wenn die dem Wohnungsrecht unterliegende Nutzfläche verglichen mit der Restwohnfläche überwiegt; andere sehen die Grenze für eine unschädliche Eigennutzung schon bei 10 – 30 %. Nach Ansicht des OLG Düsseldorf (FamRZ 1999, 1546) wird der Fristbeginn nicht dadurch gehemmt, wenn das Wohnrecht nur an einer von zwei übergebenen Wohnungen vorbehalten wird.
Darin sticht mir folgende Stelle ins Auge:
Nach Ansicht des OLG Düsseldorf (FamRZ 1999, 1546) wird der Fristbeginn nicht dadurch gehemmt, wenn das Wohnrecht nur an einer von zwei übergebenen Wohnungen vorbehalten wird.
In dem Haus gibt es 2 Wohnungen (ist aber eigentlich nur ein 1 FH,ist aber im OG umgebaut zur extra Wohnung), im EG wohnt Vater und Mutter, im OG Kind A mit Frau (LG) und Kind. Dann hätte ja die 10 Jahresfrist doch mit dem Tag der überschreibung begonnen. Oder verstehe ich da was falsch?
Dann steht auch noch im Vertrag das die Nutzung des Wohnrechts / der Wohnung Monatlich mit einem bestimmten Betrag anzusetzen ist. Für was ist das nun wieder gut?
Kann auch leider gerade nicht in den Vetrag reinsehen.
Und die 6,25% sind dann auch richtig, da der Pflichtteil ja nur die hälfte des eigentlichen Erbteils ist. Also nicht 7500,- sondern nur 3750 Euro!
Was dann natürlich noch ist, wie wird den der Wert des Hauses überhaupt ermittelt?
Am Tag der überschreibung vor ~ 10 Jahren hatte das Haus einen Wert von ca. 120.000 DM, also ca. 60.000 Euro. Das Gutachten wurde aber erst nach der Überschreibung durch einen Gutachter festgestellt.
Zwischenzeitlich sind an dem Haus aber diverse umbau und Renovierungen durchgeführt worden die den Wert bestimmt angehoben haben.
Howie