Hallo und guten Abend liebe Experten,
angenommen ein Erblasser verfügt Testamentarisch, dass bei den Erben (den Kindern) die Nachkommen eines vorverstorbenen Kindes, also die Enkel, vom Erbe ausgeschlossen sind.
Sollten diese dennoch ihren Pflichtteil geltend machen, solle von diesem vier aufgelistete Beträge, Geldzuwendung abgezogen werden. Diese Beträge sind in unterschiedlicher Höhe und dem vorverstorbenen Kind irgendwann einmal gegeben/geschenkt/geliehen worden. Die jeweilige Absicht wird nicht ausführlich erwähnt.
Nun können jedoch die Enkel anhand eines Kontoauszuges nachweisen, dass ein fünfstelliger Betrag, deckungsgleich mit einem der im Testament gelisteten Beträge die in Abzug gebracht werden, 2 Jahre vor Tod des Kindes des Erblassers und 2 Jahre vor erstellen des Testamentes, dem Erblasser von dessen Kind zurückgezahlt wurde.
Kann diese Tatsache dazu führen, dass dieser Betrag aus der Auflistung gestrichen wird?
Ich hoffe ich habe den Sachverhalt annähernd verständlich beschrieben und danke schon jetzt für eine Antwort hierzu