Hallo Wissensgemeinde,
folgende Konstellation wird von uns gerade heftigtst diskutiert und bevor wir uns gänzlichst zerstreiten, wären wir dankbar, wenn wir hier richtig gestellt würden.
Nehmen wir an, dass eine Mutter (Witwe) bereits zu Lebzeit 3 von 4 Kindern ein kleines Haus im Grundbuch hat eintragen lassen; für die Tochter zudem ein Wohnrecht.
Das 4. Kind wird hier nicht bedacht.
Die Mutter verfügt zudem in einem not. Testament, dass die 3 Kinder und das Enkelkind des 4. Kindes mit jeweils 25% bedacht werden soll.
Im Testament wird weder auf die Immobilie noch auf Bausparguthaben und Sparbücher hingewiesen.
Die testementisch nicht bedachte Tochter macht jetzt ihren Pflichtteil geltend.
Nun die strittige Diskussion:
A behauptet, dass das Bausparguthaben sowie eine Sterbegeldversicherung nur der Tochter A zusteht, weil hier die Mutter bereits bei Abschluß der Verträge die Tochter A im Falle des Todes als bezugsberechtigt eingetragen hat?
Wäre das so korrekt, dass die Tochter A das behalten darf oder geht da ein Pflichtteil an die Nichte?
Kann die nicht berücksichtigte Tochter auch von dem Haus einen Pflichtteil verlangen, obwohl hier bereits zu Lebzeiten diese nicht eingetragen war?
Für Infos oder Hinweise wären wir echt dankbar, hier „rauchen die Köpfe“
LG aus BW