Pflichtteil auch bei einem Haus?

Hallo Wissensgemeinde,

folgende Konstellation wird von uns gerade heftigtst diskutiert und bevor wir uns gänzlichst zerstreiten, wären wir dankbar, wenn wir hier richtig gestellt würden.

Nehmen wir an, dass eine Mutter (Witwe) bereits zu Lebzeit 3 von 4 Kindern ein kleines Haus im Grundbuch hat eintragen lassen; für die Tochter zudem ein Wohnrecht.
Das 4. Kind wird hier nicht bedacht.

Die Mutter verfügt zudem in einem not. Testament, dass die 3 Kinder und das Enkelkind des 4. Kindes mit jeweils 25% bedacht werden soll.
Im Testament wird weder auf die Immobilie noch auf Bausparguthaben und Sparbücher hingewiesen.

Die testementisch nicht bedachte Tochter macht jetzt ihren Pflichtteil geltend.

Nun die strittige Diskussion:
A behauptet, dass das Bausparguthaben sowie eine Sterbegeldversicherung nur der Tochter A zusteht, weil hier die Mutter bereits bei Abschluß der Verträge die Tochter A im Falle des Todes als bezugsberechtigt eingetragen hat?
Wäre das so korrekt, dass die Tochter A das behalten darf oder geht da ein Pflichtteil an die Nichte?

Kann die nicht berücksichtigte Tochter auch von dem Haus einen Pflichtteil verlangen, obwohl hier bereits zu Lebzeiten diese nicht eingetragen war?

Für Infos oder Hinweise wären wir echt dankbar, hier „rauchen die Köpfe“:wink:

LG aus BW

Kann die nicht berücksichtigte Tochter auch von dem Haus einen
Pflichtteil verlangen, obwohl hier bereits zu Lebzeiten diese
nicht eingetragen war?

Nur wenn der Erbfall, sprich der Tod der Mutter, innerhalb von 10 Jahren nach der Umschreibung eintrat.

Hallo Wissensgemeinde,

folgende Konstellation wird von uns gerade heftigtst
diskutiert und bevor wir uns gänzlichst zerstreiten, wären wir
dankbar, wenn wir hier richtig gestellt würden.

Nehmen wir an, dass eine Mutter (Witwe) bereits zu Lebzeit 3
von 4 Kindern ein kleines Haus im Grundbuch hat eintragen
lassen; für die Tochter zudem ein Wohnrecht.
Das 4. Kind wird hier nicht bedacht.

Die Mutter verfügt zudem in einem not. Testament, dass die 3
Kinder und das Enkelkind des 4. Kindes mit jeweils 25% bedacht
werden soll.
Im Testament wird weder auf die Immobilie noch auf
Bausparguthaben und Sparbücher hingewiesen.

Die testementisch nicht bedachte Tochter macht jetzt ihren
Pflichtteil geltend.

Nun die strittige Diskussion:
A behauptet, dass das Bausparguthaben sowie eine
Sterbegeldversicherung nur der Tochter A zusteht, weil hier
die Mutter bereits bei Abschluß der Verträge die Tochter A im
Falle des Todes als bezugsberechtigt eingetragen hat?
Wäre das so korrekt, dass die Tochter A das behalten darf oder
geht da ein Pflichtteil an die Nichte?

Kann die nicht berücksichtigte Tochter auch von dem Haus einen
Pflichtteil verlangen, obwohl hier bereits zu Lebzeiten diese
nicht eingetragen war?

Für Infos oder Hinweise wären wir echt dankbar, hier „rauchen
die Köpfe“:wink:

  1. hat die immobilie bereits zu lebzeiten das vermögen des erblassers verlassen, wird ihr wert beim pflichtteilsanspruch nach §§ 2303 I, 2311 I bgb nicht eingerechnet.

  2. der übergangene abkömmling muss sich ggf. den wert des wohnrechts auf die höhe seines pflichtteils anrechnen lassen, § 2315 bgb. deshalb ist es möglich, dass ein anspruch auf den pflichtteil dem grunde nach besteht, sich aber auf 0 reduziert. ob eine anrechnungsbestimmung zu lebzeiten vorliegt, ist tatfrage.

  3. dem übergangenen abkömmling kann neben seinem pflichtteilsanspruch ein pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 bgb zustehen, wenn die immobilie (abzgl. wert des wohnrechts, § 2327 bgb) zu lebzeiten an dritte verschenkt wurde. beschenkter dritte können auch die späteren erben sein. dieser ergänzungsanspruch betrifft den mehrwert, der vorläge, wenn die (belastete) immobilie noch teil des nachlasses wäre.
    verbleibt die immobilie aufgrund der schenkung nicht im wesentlichen beim schenker (z.b. nießbrauch), gilt das abschmelzungsmodell nach § 2325 III BGB.