Pflichtteil auszahlen

Liebe/-r Experte/-in,
Großmutter ist verstorben, einzige Tochter nur pflichtteilsberechtigt, Enkel ist Erbe, also je 50%.
Enkel hat sich alleinig um seine Großmutter gekümmert und hatte Generalvollmacht.

Tochter fordert vom Enkel den Pflichtteil ein.
(Es handelt sich um eine überschaubare Summe Bargeld, keine sonstigen Wertgegenstände vorhanden)

Erbmasse = Betrag vom Todestag +/- Rechnungen und Gutschriften (z.B. Rente) von nach dem Tod, richtig?

Ist die Tochter (oder ihr Anwalt) berechtigt, Einsicht in weitere Unterlagen außer Kontoauszug vom Todestag, Rechnungen und Gutschriften ab Todestag zu erhalten?

Für Ihre Antwort danke ich vielmals im voraus!
Freundliche Grüße, lola24

Hallo lola24,

der Pflichtteilsberechtigte kann die Vorlage eine Nachlassverzeichnisses und sogar die Versicherung der Vollständigkeit und Richtigkeit an Eides statt verlangen. Die dadurch entstehenden Kosten sind jedoch als Nachlassverbindlichkeiten aus der Erbmasse zu begleichen und führen so auch zu einer Reduzierung des Pflichtteils.

Stichtag für den Pflichtteilsanspruch ist der Todestag, richtig.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Hallo Herr Spoth, vielen Dank für Ihre Antwort! Sorry aber da stellt sich mir gleich noch eine Frage.
Großmutter hat 6 Jahre vor ihrem Tod ihrer Urenkelin (also Dritte) als Weihnachtsgeschenk eine Zuwendung zur Haushaltsgründung+Führerschein von 5000€ gegeben.
Gehört das ins Nachlassverzeichnis und wenn ja, wie wirkt sich das aus? Wäre das ein Fall von Pflichtteilergänzungsanspruch?
Durch Googlen werd ich leider nicht schlauer.
Freundliche Grüße, lola24

Für die Erfüllung der Auskunftpflicht des Erben genügt die Angabe der Zahlen (Guthaben- und Schulden-Posten einzeln); die Einsichtnahme in die Originale wäre für einen Familienfrieden schon hilfreicher.
Falls Sie weitere Fragen haben, dann schreiben Sie erneut, aber bitte alle Infos mit möglichst allen Fakten wiederholen.
Grüße von der Unteren Weser
H. Gintemann
(Seit 2003 Mitglied und 1900 Fragen beantwortet)

Hallo Herr Gintemann, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich komme auf Ihr Angebot zurück und habe tatsächlich noch eine Frage.

Also von vorn:
Großmutter verstorben, einzige Tochter nur pflichtteilsberechtigt, Enkel ist Erbe, also je 50%.
Enkel (ich) hat sich alleinig um Großmutter gekümmert.
Tochter fordert vom Enkel den Pflichtteil ein.
Es handelt sich um eine überschaubare Summe Bargeld,
Nun meine Frage:
Oma hatte 6 Jahre vor dem Tod ihrer Urenkelin (also Dritte und nicht am Erbe beteiligt) eine Zuwendung für Haushaltsstart von 5000 Euro zu Weihnachten geschenkt. (schriftl. fixiert)

Muss das im Nachlassverzeichnis angegeben werden und könnte sich das irgendwie auswirken?

Vielen Dank im voraus! Lola24
PS) Haben Sie wirklich schon 1900 Fragen beantwortet?
Ich bin beeindruckt!

Über eine Anstandsschenkung scheint dieses W.geschenk hinaus zu gehen, und -ich meine- dass sie angegeben werden müsste. Es ist dann Sache der Pf.berechtigten, ob sie daraus was macht.
Die circa 1900 Fragenbeantwortungen (Zählung erfolgt durch WER-WEISS-WAS) ergaben sich seit 2003, wo wöchentlich zwischen 3 bis 9 Anfragen eingehen -auch aus dem Ausland; ---- und allesamt beantwortet wurden. H.G.

Nachtrag: Die Schenkung wird zum Nachlass hinzugerechnet (bei 6-jähriger Zwischenzeit nur noch zu 40 %). Der dadurch entstehende Mehrbetrag muss vom Beschenkten bezahlt werden. Die genaue Berechnung erfolgt anhand der tatsächlichen Daten.
H.G.

AHA, vielen Dank! Freundl. Grüße, Lola24

Hallo lola24,

ja, das wäre ein Fall eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs, d.h. das Geschenk wird fiktiv zu dem vorhandenen Nachlass hinzugerechnet und der Pflichtteil aus der sich ergebenden Summe berechnet. Allerdings gab es vor kurzem eine Reform der entsprechenden Normen, die Vorsah, dass das Geschenk pro Jahr 10 Prozent seines ursprünglichen Werts verliert. In Ihrem Fall wären also nur noch 2.400,- € anzurechnen, wenn Ihr Fall von der geänderten Gesetzeslage erfasst würde. Das müsste man aber noch genauer prüfen.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Aha,
herzlichen Dank für Ihre Bemühungen!
Freundliche Grüße, Lola24