Pflichtteil bei gesetzlicher Erbfolge

Nehmen wir mal an A stirbt und hinterlässt 100000.-
euro.Ein Testament existiert nicht.Er hat ein Kind mit seiner Lebensgefährtin.Kann seine Mutter einen Pflichtteil fordern?Sie wäre ja Erbe 2.Ranges?Oder kann sie das nur,wenn ein Testament existieren würde und sie nicht bedacht wäre?

Hallo,
nein, die Mutter kann weder mit noch ohne Testament etwas fordern. Sie ist Erbin 2.Ordnung und würde nur dann etwas verlangen können, wenn es keine/n Erben 1. Ordnung gibt. Das Kind ist Erbe 1. Ordnung und schließt daher die 2. Ordnung aus.
Ingeborg

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Die Mutter hat keinen Pflichtteilsanspruch, denn dazu müsste sie eigentlich Erbin geworden sein, was sie beim vorhanden sein von Kindern normalerweise nicht wird und müsste durch ein Testament von der Erbfolge ausgeschlossen worden sein.
Neben dem Kind würde nur noch die Ehefrau Erbberechtigt sein, sonst keiner!

Vielen Dank!

Vielen Dank!.

Vielen Dank!..

Vielen Dank

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Hallo,

erst kommen die Abkömmlinge, also das Kind. Dieses erbt alles. Wären keine Kinder vorhanden, würde die Mutter neben einer etwaigen Ehefrau miterben oder falls eine solche nicht vorhanden ist, die Mutter 1/2 Erbteil erhalten, der Vater die andere Hälfte oder, falls dieser vorversorben ist, seine Abkömmlinge die andere Hälfte erben.

MfG
PN

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Nach der gesetzlichen Erbfolge ist das Kind der alleinige Erbe. In diesem Falle ist weder die Mutter des Erblassers noch dessen Lebensgefährtin erb-bezw. pflichtteilsberechtigt.
Falls das Kind minderjährig ist, Vormundschaftsgericht einschalten, damit dem Kind nichts verloren geht.

Nehmen wir mal an A stirbt und hinterlässt 100000.-
euro.Ein Testament existiert nicht.Er hat ein Kind mit seiner
Lebensgefährtin.Kann seine Mutter einen Pflichtteil
fordern?Sie wäre ja Erbe 2.Ranges?Oder kann sie das nur,wenn
ein Testament existieren würde und sie nicht bedacht wäre?

Er hat ein Kind mit seiner
Lebensgefährtin.Kann seine Mutter einen Pflichtteil
fordern?

Es greift gesetzliche Erbfolge - da gibt es keinen Pflichtteil. Das Kind erbt alles allei. § 1924 BGB.

ml.

Hallo Sally,

Ohne Testament wäre das Kind Alleinerbe.
Die Lebensgefährtin (LG) ist mit dem A nicht verwandt und daher nicht eine gesetzliche Erbin; ihr steht auch kein Pflichtteil zu.
Nur wenn A zugunsten der LG ein Testament gemacht hätte, würde sie lt. Testament erben. Wenn lt. Testament das Kind nichts erben oder weniger als die Hälfte erben würde, steht dem Kind ein Pflichtteil zu , in Höhe von 50 % des Nachlasswertes.

Viele Grüße,

S.

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herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Die Mutter hat grundsätzlich keinen Pflichtteilsanspruch, wenn der Erblasser ein Kind hat.
Weitere Hinweis finden Sie unter
http://www.rechtsanwalt-pflichtteil.de

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim-Roisdorf
Tel. + 49 2222-93118-0
Fax. + 49 2222-93118-2
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