Hallo,
stimmt es das bei einer Schenkung einer Immobilie (Wohnrecht, Nießbrauch) auch wenn schon die 10 Jahresfrist abgelaufen ist, der Pflichtteilsanspruch immer noch besteht?
Gruß
harwin
Hallo,
stimmt es das bei einer Schenkung einer Immobilie (Wohnrecht, Nießbrauch) auch wenn schon die 10 Jahresfrist abgelaufen ist, der Pflichtteilsanspruch immer noch besteht?
Gruß
harwin
Hallo,
stimmt es das bei einer Schenkung einer Immobilie (Wohnrecht,
Nießbrauch) auch wenn schon die 10 Jahresfrist abgelaufen ist,
der Pflichtteilsanspruch immer noch besteht?
Hi,
wenn der wirtschaftliche Nutzen zum Großteil beim Wohnrechtsinhaber bleibt, dann ja:
http://www.123recht.net/article.asp?a=15088&ccheck=1
Gruß
Tina
Hallo Tina,
Vielen Dank für die Antwort.
Unter wirtschaftlicher Nutzen wird gemeint, dass der Schenkende Mieteinnnahmen hat? Oder wie kann ich das verstehen?
Gruß
harwin
Hallo Tina,
Vielen Dank für die Antwort.
Unter wirtschaftlicher Nutzen wird gemeint, dass der
Schenkende Mieteinnnahmen hat? Oder wie kann ich das
verstehen?
Hi,
auch. Aber auch bei einer selbstgenutzten Immobilie greift die 10 Jahresfrist dann nicht, wenn das Gebäude weiterhin zum Großteil von den Schenkenden genutzt wird. Hat der Schenkende sich nur ein alleiniges Nutzungsrecht an wenigen Räumen einräumen lassen, sieht das ganze wieder anders aus s. Auszug aus dem Link:
Das OLG Bremen hat in einem Urteil vom 25.02.2005 dazu entschieden, dass nicht nur ein rechtlicher, sondern auch ein wirtschaftlicher Verlust eintritt, wenn ein Erblasser ein bebautes Grundstück verschenkt, sich aber nur ein Nutzungsrecht an zwei Zimmern sowie ein Recht auf Mitbenutzung an weiteren Räumen und gemeinschaftlichen Einrichtungen des Hauses und des Grundstücks einräumen lässt. In diesem Falle ist also die Voraussetzung erfüllt, dass sich der Erblasser wirklich vom Vermögensgegenstand schon spürbar trennt, so dass die 10–Jahres–Frist läuft.
Gruß
Tina