Pflichtteil bei Überschreibung des Hofes an Kind

Hallo,

es geht um folgendes. Ein Mann geht in Rente, weshalb er seinen Hof an eines seiner Kinder abgeben will. Es gibt 3 Kinder, Kind 1 soll den Hof (ca. 15 Hektar, Wiesen, Wald, 2 Ställe und 1x 3-Familienhaus) bekommen. Kind 2 und 3 werden entsprechend ausgezahlt.

Nun liegt ein Einheitswertbescheid von 1977 vorliegen. Nun die Fragen.

  • Ist es generell ratsam den Wert neu berechnen zu lassen, d.h. wird der Wert eher steigen oder fallen?

  • Wie hoch ist der Pflichtteil für Kind 2 und 3? Soweit ich weiß berechnet sich dies aus dem Einheitswert. Wie ist der rechenweg?
    (Einheitswert/3)*1,5 ??

Hoffe jemand kennt sich etwas mit dem Thema aus :smile:

Danke vorab!

Hi,

ganz ehrlich, hier geht es um erhebliche Werte, das kann in einem Internetforum nicht so einfach beantwortet werden.

Wrarum geht man nicht zum Bauernverband, die haben in der Regel recht kompetente Mitarbeiter, was diese Themen (auch die steuerlichen) betrifft.

Gruß
Tina