Die Ehe besteht erst kurz, und es soll verhindert werden, dass erarbeitetes Vermögen in fremde Hände kommt. Die jetzige Ehefrau soll als Vorerbin einer Immobilie eingesetzt werden, Nacherbin soll die leibliche Tochter des Erblassers beim Tode der Stiefmutter werden. Da die Immobilie jetzt etwa 30% des Gesamtvermögens entspricht, soll die Frau keine weiteren Pflichtanteile bekommen.
Meine Fragen:
Ist damit der Pflichtteil der Frau abgegolten, da sie das Haus ja letztlich nur zur Erhaltung/Verwaltung (inklusive Mietfreiheit bzw. Mieteinnahme) und nicht als echten Wert erhält.
Kann die Frau das Testament anfechten und ihren Anteil notfalls als bare Summe einklagen? (Was ja gerade vermieden werden soll, aber wie? )
Falls ein Geldbetrag statt Immobilie als Vorerbe vermacht wird: wird dann wenigstens der Grundbetrag für die Nacherbschaft gesichert? Inflationsausgleich?
eine Ehefrau ist nicht nur Erbin, sondern auch Pflichtteilsberechtigte. D.h. sollte sie sich durch die Erbschaft schlechter als mit einem Pflichtteilsanspruch gestellt sehen, kann sie das Erbe ausschlagen, und den Pflichtteil verlangen. Hierbei ist bei Zugewinngemeinschaft zu berücksichtigen, dass sie insoweit dann auch nicht den pauschalierten Zugewinnausgleich in Höhe von 1/4 bekommt, sondern zusätzlich zum Pflichtteil einen konkreten Zugewinnausgleich fordern kann. Hierdurch kann sie deutlich besser stehen, als wenn sie das Erbe annehmen würde.
Um dies zu vermeiden hilft nur ein notarieller Erbvertrag, in dem die Ehefrau auf den Pflichtteil und die Geltendmachung eines konkreten Zugewinnausgleichs gegen die entsprechende Erbeinsetzung und ggf. weitere Leistungen verzichtet.
Gruß vom Wiz
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