Es geht um mein Pflichtteil.Die Stiefmutter gibt einen Betrag an , der laut ihrer Aufstellung übrig bleibt.
Es fehlt aber die Lebensversicherung,- leider habe ich keine weiteren Angaben bei welcher Gesellschaft.
Wie kann ich das herrausfinden?
Sie will jetzt eine eidessstattl.Erklärung abgeben und damit ist für sie die Sache erledigt.Ich weiss aber durch Bekannte, dass mein Pflichtteil auf ein minimum gedrückt werden sollte.Es wurde ihnen persönlich erzählt .
Und ich kann nicht nachweisen, dass dem so ist,vermute aber ,die Aufstellung ist nicht korrekt.
Es dürften auch Sparguthaben existieren, wahrscheinlich im Ausland.Zudem wurde die Firma und das Haus auf ihren Namen überschrieben, bewohnten aber beide bis Nov.10 gemeinsam das Haus und Nutznießer der Firma waren beide bis Nov.10.
Der Firmennachfolger gab mir den Tipp, dass es durch die Firma auch Schwarzgeld gab.Macht es für mich Sinn mit dem Finanzamt zusammenzuarbeiten?
Vorweg schon mal: Als Laie werden Sie weder die komplexe Materie beherrschen, noch die richtigen Register ziehen, um auf das Verhalten Ihrer Gegnerin entsprechend zu reagieren. Bei Falschangaben sind die Fähigkeit eines Detektiven und Einfallsreichtum gefragt. Weiteres sollten Sie einem Anwalt überlassen. Das FA würde zwar tätig werden, Ihnen aber wahrscheinlich danach keine Auskünfte über Entdecktes erteilen dürfen.
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(Mitglied seit 2003 und über 1.900-mal Fragen beantwortet)
Hallo sissy 40050,
demnach müsste dein leiblicher Vater mit der Stiefmutter verheiratet gewesen sein und ein Testament
mit deinem Pflichtteil drin erwähnt, geschrieben sein?
Wurde die Firma und das Haus noch zu Lebzeiten des Erblassers überschrieben ist das schlecht, hätte aber positiv angefochten werden können. Normalerweise müsste die Stiefmutter, wenn du in keinem Testament erwähnt wurdest nichts geben,da sie dich nicht adoptiert hat. Eine eidesstattliche Erklärung geht nur vor Notar - meinst du sie würde das machen? - erkläre ihr du würdest dafür den Termin machen für sie und warte auch Reaktion. Sollte jemand für das Gesagte beim Finanzamt gerade stehen vorsprechen. Ich hoffe est ist oder war Vermögen da, sonst bist du bei den Schulden auch dabei.Hast du schon einen Erbschein?
Du kannst die ganze „Schose“ nur rausziehen, wenn du beim Amtsgericht dich erklärst, dass Lebensversicherung
und Geld im Ausland vorhanden waren nach dem Tode des V.- Die müssen tätig werden auch wenn nur ein Verdacht geäussert wird.
m.f.g
pete
Ja, beide waren miteinander verheiratet.Es gab auch ein Testament beim Notar auf Gegenseitigkeit ,ich sollte dann alles zum Schluss .Da ich aber vermute, da gibt es nichts mehr , wollte ich lieber das Pflichtteil.Einen Erbschein gibt es ,hat die Stiefmutter.Sie hat dann auch eine Liste der Hinterlassenschaft gemacht, allerdings bezweifel ich sehr stark ,dass diese vollständig ist.Sie hat in einem Brief nur erwähnt, dass die Firma und das Haus ihr gehören.Ich weiss nicht, ob es eine Schenkung war oder ein symbolischer Kauf .Das Haus haben beide jedenfalls bis Dez.2009 genutzt, und da kämen bei einer Schenkung erst die 10 Jahre zum Tragen.
Mir geht es nun darum , ich weiss, das Sparbücher, Lebensversicherungen verschwiegen wurden - wie soll ich das beweisen?Für einen Detektiven fehlt mir das Geld.Eine eidesstattl.Erklärung will sie jetzt machen und der Nachlassliste nichts mehr hinzufügen.Ich muss dazu sagen, die Dame ist sehr abgebrüht.Eiskalt.
Sie wird nicht zugeben, bevor ich es nicht nachweisen kann.
Habe einen RA ,aber ich glaube nicht, dass er der eiskalten Dame gewachsen ist.Aber wie soll man vorher wissen,wie gut ein RA das Recht vertreten kann?Vor allem, wenn er mit jemandem zu tun hat, der miese tricks auf Lager hat? Einen Detektiven kann ich mir nicht leisten.Bin Alleinerziehend mit 3 Kindern.
Die eidesstattl.Erklärg. will die Dame in den nächsten Tagen vornehmen, wenn ich die Kosten übernehme.Mein Anwalt hat schon zugesagt.
Hallo,
Schwieriger Fall im Ersteren wäre es ein "Berliner Testament gewesen - unklar warum ev. noch Schenkung = Niessbrauch, dann wäre innert 10 Jahren von Vaters Tod noch ein Erbersatzanspruch zum Pflichtteil gekommen.
Aber ich verstehe, wenn man nicht suchen und wühlen kann um ev. Beweise zu finden hat man schlechte Karten.
Die Eidesstattliche geht aber auch erst mal wieder zum Nachlassgericht - Widerspruch einlegen - und als letzte Instanz einen Erbrechtsanwalt 1 Stunde durchlöchern ob er Möglichkeit sieht - dann kannst du
nur eine Konsultation abrechnen etwa 200.-- € hast aber alles versucht. Rauszögern könntest du die Sache natürlich Jahre - und Stiefm. legt dann vielleicht doch ein bischen drauf um dich los zu werden. so bin ich gerade dabei seit 2/08.
m.f.g.
pete
Kann man denn keine Auskünfte bei Versicherungen bekommen ? Ist es tatsächl. so einfach Nachlass zu verschleiern für Hinterbliebene?
Kann man denn keine Auskünfte bei Versicherungen bekommen ?
Ist es tatsächl. so einfach Nachlass zu verschleiern für
Hinterbliebene?
Versicherungen sind wie Banken, sie geben nichts preis. Solltest du in etwa eine Versicherung vielleicht wissen, kannst du nur mit dem Erbschein druck machen. Da er schon ergangen ist und die Stief. ihn hat musst du dir auf dem Erbschaftsamt diesen auch holen! Mit diesem hast du sofern du nur einen kleinen Anhaltspunkt hast alles bewerkstelligen und immer wieder rauszögern, vielleicht klappt es doch noch mit Auskünften. Es ist in der Tat relativ leicht Nachlass zu verschleiern - das sagt ja schon die „eidesstattliche Erklärung“ — ist ein Instrument um auch noch unter Umständen die grössten Lügen aufzutischen. Auch wenn man eine Feststellungsklage anstreben würde hat die"eides. Erkl." wieder alles vom Tisch gefegt.
Sollte es noch einen Strohhalm geben, würde mich freuen davon zu hören. Der neue Firmenbes. müsste Akten von früher haben, die muss er ja zig-Jahre aufbewahren, wenn er nicht mit der Stiefmutter konform geht. Hier hakt dann das Finanzamt ein wenn die Bilanzsumme gut ist.
m.f.g
Pete
Nicht jedes Erbe ist leicht.
Ich hatte gemeint, dass nicht ein Detektiv beauftragt werden könnte, sondern dass es hier angebracht ist, selbst detektivische Fähigkeiten zu entwickeln…
Wünsche Ihnen Erfolg!
H.G.
über ein paar Tipps diesbezüglich wäre ich dankbar.
Ich bin - leider - nicht so verschlagen und niemand in der Umgebung hat einen ähnlichen Fall gehabt.
Tipps sind natürlich nur möglich, wenn ich weiss, um welche Art von Nachlaßwerten es sich handelt und welche brauchbaren Fakten vorliegen oder zugänglich sind. Bei Geldinstituten wird man als Nichterbe auf reellem Wege nichts erfahren (andere sind mir nicht bekannt). Aber das Handelsregister gibt über Unternehmen (seit Gründung) und das Grundbuch über Immobilien Auskunft, wenn man den Firmennamen bzw. die Grundstückslage kennt. Wenn nicht, dann:smiley:as örtliche Gemeinde- oder Stadtamt könnte dazu eventuell Auskunft geben. Das Handelsregister (beim Amtsgericht des Sitzes) weist allerdings nur oberflächliche Fakten aus. Kann der Nachfolger nicht weiter helfen? Aber frühere Geschäftspartner aus Schwarzgeld-Geschäften werden sicher nicht sehr gesprächig sein. Wer Zugang zu Auskunfteien hat (Geschäftsleute o.ä.) kann wichtige Anhaltspunkte erfahren, die dann weiter helfen.
Gruss H.G.