Meine Oma ist im August 2015 verstorben (Opa Jahre zuvor verstorben)
Ein Testament lag vor:
Kinder 4
1 Kind (Tante) davon ist Alleinerbin.
Mein Vater bekam ein Schreiben, dass er den Plichtteil einklagen kann.
Nun ist mein Vater verstorben. Er war geschieden und ich bin das einzige Kind.
Nun meine Frage:
Kann ich nun den Plichtteil einklagen?
Also den Pflichtteil, den der Vater gegenüber der Tante hätte geltend machen können?
Ja, der ist vererbbar. § 2317 BGB - Einzelnorm
ich vermute jetzt mal, dass die Frist ab Kenntnis des Vaters läuft. Dürfte hier ja aber noch keine Rolle spielen, weil die 3 Jahre noch nicht rum sind.
Korrektur:
Ja, grundsätzlich geht der Anspruch des Vaters auf die Tochter (seine Erbin) über.
Und solange die 3 Jahres-Frist noch nicht verstrichen ist kann man das Pflichtteil noch beanspruchen.
Vielleicht, weil er schlicht und ergreifend aufgrund seiner eigenen Gesundheit dazu nicht in der Lage war oder zum Zeitpunkt seines Todes noch außergerichtliche Bemühungen einer gütlichen Regelung stattfanden, die nunmehr gescheitert sind, …
Genau deshalb gibt es diese Regelung. Ein Pflichtteilsberechtigter, der seinen Pflichtteil nicht haben will, und auch nicht möchte, dass seine Erben diesen geltend machen sollen, kann hierauf ausdrücklich gegenüber den Erben verzichten. Dann wirkt dieser Verzicht auch für seine eigenen Erben.
Hallo,
Erstmal danke für deine schnelle Antwort.
Zuerst wollte ich darauf nicht antworten, aber diese kann ich mir doch nicht verkneifen.
Mein Papa war Alkoholiker und Messi,
ER hat seit Jahren keine Post mehr geöffnet. DA seine Geschwister keinen kOntakt mehr mit ihm wollten und hatten, blieben sämtliche Dinge auf der Strecke.
AUch ich als Tochter habe schon sehr lange keinen Kontakt mehr, was leider von ihm ausging. NUn stehe ich vor einem Scherbenhaufen und versuche diesen so gut wie möglich zu beseitigen, wofür ich mich als Tochter verpflichtet fühle.
ICh dachte, diese Plattform ist einigermaßen neutral, in der ich eine Frage stellen kann…weit gefehlt in iHrem Fall!!!
Jetzt gehe ich einfach mal davon aus, dass sich dein neues Posting nicht auf meinen Beitrag, sondern auf den Beitrag bezieht, auf den ich geantwortet habe.
Denn mir brauchst Du nichts erklären. Ich habe doch ganz neutral auf die etwas spitze, moralische Bemerkung, warum dein Vater seinen Pflichtteil nicht geltend gemacht habe, geantwortet, dass es dafür jede Menge nachvollziehbare Gründe geben könnte. Und selbstverständlich gibt es auch jede Menge nachvollziehbare und keineswegs moralisch fragwürdige Gründe für die Erben eines Pflichtteilsberechtigten das nachzuholen, was dieser versäumt hat.
Herzlichen Dank für Deinen Nachtrag! Ja, du hast mit allem recht, auch damit, dass sich das auf den anderen kommentar bezogen hat!
Dankgefühl deine neutrale Hilfe!