Pflichtteil einklagen

Hallo,

hier der Fall:

Meine Oma ist im August 2015 verstorben (Opa Jahre zuvor verstorben)
Ein Testament lag vor:
Kinder 4
1 Kind (Tante) davon ist Alleinerbin.
Mein Vater bekam ein Schreiben, dass er den Plichtteil einklagen kann.
Nun ist mein Vater verstorben. Er war geschieden und ich bin das einzige Kind.

Nun meine Frage:
Kann ich nun den Plichtteil einklagen?

Hallo

möglicherweise beantwortet dieser Thread deine Frage:

Viele GrĂŒĂŸe

Nein.
Wenn die Oma nach dem Vater verstorben wÀre, dann ja.

Und frage dich mal, warum der Vater sein Pflichtteil nicht einfordern, ja sogar einklagen, wollte ?

Also den Pflichtteil, den der Vater gegenĂŒber der Tante hĂ€tte geltend machen können?
Ja, der ist vererbbar. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2317.html
ich vermute jetzt mal, dass die Frist ab Kenntnis des Vaters lĂ€uft. DĂŒrfte hier ja aber noch keine Rolle spielen, weil die 3 Jahre noch nicht rum sind.

Korrektur:
Ja, grundsĂ€tzlich geht der Anspruch des Vaters auf die Tochter (seine Erbin) ĂŒber.
Und solange die 3 Jahres-Frist noch nicht verstrichen ist kann man das Pflichtteil noch beanspruchen.

mfG
duck313

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Vielleicht, weil er schlicht und ergreifend aufgrund seiner eigenen Gesundheit dazu nicht in der Lage war oder zum Zeitpunkt seines Todes noch außergerichtliche BemĂŒhungen einer gĂŒtlichen Regelung stattfanden, die nunmehr gescheitert sind, 


Genau deshalb gibt es diese Regelung. Ein Pflichtteilsberechtigter, der seinen Pflichtteil nicht haben will, und auch nicht möchte, dass seine Erben diesen geltend machen sollen, kann hierauf ausdrĂŒcklich gegenĂŒber den Erben verzichten. Dann wirkt dieser Verzicht auch fĂŒr seine eigenen Erben.

Hallo,
Erstmal danke fĂŒr deine schnelle Antwort.
Zuerst wollte ich darauf nicht antworten, aber diese kann ich mir doch nicht verkneifen.
Mein Papa war Alkoholiker und Messi,
ER hat seit Jahren keine Post mehr geöffnet. DA seine Geschwister keinen kOntakt mehr mit ihm wollten und hatten, blieben sÀmtliche Dinge auf der Strecke.
AUch ich als Tochter habe schon sehr lange keinen Kontakt mehr, was leider von ihm ausging. NUn stehe ich vor einem Scherbenhaufen und versuche diesen so gut wie möglich zu beseitigen, wofĂŒr ich mich als Tochter verpflichtet fĂŒhle.
ICh dachte, diese Plattform ist einigermaßen neutral, in der ich eine Frage stellen kann
weit gefehlt in iHrem Fall!!!

Erstens hast Du nicht kapiert, was Wiz Dir nahezubringen versucht hat. Zweitens hast Du offenbar keine Ahnung, mit wem Du da --redest-- schreibst.

Noja, dann eben nicht - der Mann hat schon andere aus ganz anderen Schlamasseln rausgehauen.

Schöne GrĂŒĂŸe

MM

Jetzt gehe ich einfach mal davon aus, dass sich dein neues Posting nicht auf meinen Beitrag, sondern auf den Beitrag bezieht, auf den ich geantwortet habe.

Denn mir brauchst Du nichts erklĂ€ren. Ich habe doch ganz neutral auf die etwas spitze, moralische Bemerkung, warum dein Vater seinen Pflichtteil nicht geltend gemacht habe, geantwortet, dass es dafĂŒr jede Menge nachvollziehbare GrĂŒnde geben könnte. Und selbstverstĂ€ndlich gibt es auch jede Menge nachvollziehbare und keineswegs moralisch fragwĂŒrdige GrĂŒnde fĂŒr die Erben eines Pflichtteilsberechtigten das nachzuholen, was dieser versĂ€umt hat.

Herzlichen Dank fĂŒr Deinen Nachtrag! Ja, du hast mit allem recht, auch damit, dass sich das auf den anderen kommentar bezogen hat!
DankgefĂŒhl deine neutrale Hilfe!