Herr A und Frau B (beide geschieden und je ein Kind aus der früheren Ehe) erwerben gemeinsam eine Immobilie ohne miteinander verheiratet zu sein.
Angenommen Herr A oder Frau B verstirbt (also nicht beide zeitgleich):
Wie verhält es sich mit dem sog. Pflichtteil für ein Kind beim Tode von dessen Elter. Könnten Herr A und Frau B ein sog. Berliner Testament machen, das den Überlebenden zum alleinigen Erben einsetzt, so dass beide Kinder erst nach dessen Tod erben? Falls das Berliner Testament mangels Ehe von Herrn A und Frau B nicht möglich ist, könnte man den gleichen Effekt mit anderen Mitteln (z. B. Erbvertrag odgl.) erreichen?
„Berliner Testamente“ können nur Eheleute errichten; unverheiraten LP bleibt nur der (notarielle) Erbvertrag.
Sie können darin die Kinder als Erben ausschließen, nicht aber deren Pflichtteilsanspruch (=halbes Erbteil), dass jedes Kind auf den Anteil des Vermögens des Verstorbenen hat.
Dieser Anspruch besteht immer nur in Geld.
Eine andere Idee wäre, die Kinder gegen vorzeitige Zahlung einer entsprechenden Summe zum (notariellen) Erbverzicht zu bewegen. Vorteil: der überlebende LP kommt nicht in finanzielle Schwierigkeiten, wenn Forderungen im Erbfall anstehen. Manchmal muss er sogar das gemeinsame, gewohnte Haus verkaufen, um das Geld für den PTA aufzubringen…