Pflichtteil Erbe

Erbmasse umfasst ehemaligen landw. Betrieb (nicht mehr in der Höfeordnung), ehem. landw. Nutzfläche die nun verpachtet sind.

3 Kinder und beide Elternteile leben noch. Elternteile beide Rentner. Lebensunterhalt durch Rente und Pachteinnahmen gesichert.

Älteste Tochter möchte ehem. landw. Hof umbauen und mit Lebensgefähte bewohnen.
Tochter möchte mit Umbau erst beginnen, wenn Hof direkt auf Sie überschrieben wird.

Eltern möchten Hof direkt auf Tochter übertragen und bereits mit einem drittel an den Pachteinnahmen beteiligen, damit Fortbestand des Hofes gesichtert ist.
Die anderen beiden Kinder werden mit „Lebensende“ der Eltern zu je einem drittel an den Pachteinnahmen beteildigt, da dieser zur Finanzierung des Rentendaseins benötigt wird.

Zu meiner Frage: Die älteste Tochter tritt bereits jetzt Ihr Erbe (Hof + aneil Pacht) an. Haben die anderen Kinder somit auch bereits einen Erbanspruch? Wenn ja wie lässt sich bemessen. Kann in diesem Fall auch der Pflichtteil als angemessen angesehen werden oder tritt dieser mit Tod der Eltern ein.

Wir Kinder wollen eine möglichst gerechte Lösung finden, da lt. oben geschildertem Sachverhalt ein ungleichgewicht herscht.
Eltern haben den Fortbestand des ehem. Hofes im Fokus und bevorzugen daher diese Regelun.

Sollten weitere Info benötigt werden, werde ich diese gerne hinzufügen.

Die Erblassser können zu Lebzeiten mit Ihrem Hab und gut machen was ihnen beliebt. Solange sie leben gibt es keine Erbansprüche. Tritt der Erbfall erst 10 Jahre nach einer Übertragung von Vermögensanteile an Dritte ein, so fallen diese übertragenen Teilen nicht mehr in den Erbanspruch. Versterben die Erblasser innerhalb von 10 Jahren nach der Übertragung, so entstehen für die überigen Erben Pflichtteilsansprüche, die der Hälfte des gesetzlichen Erbanspruches entsprechen.