Pflichtteil erbe

hallo, hier ein angeommener fall:
person A und B sind verheiratet und ihnen gehört gemeinsam eine eigentumswohnung. als erbe haben sie kind 1 (einzelkind) eingesetzt. kann kind 1 sich seinen erb-pflichtanteil an der eigentumswohnung jederzeit vorzeitig auszahlen lassen? wie hoch ist dieser?
wenn person A und B nun enkelkind 1 als erben anstatt von kind 1 eingesetzt haben, kann kind 1 auch dann einen pflichtteil beanspruchen wie oben? in welcher höhe?

Hallo!

Gegenfrage:
Wenn A und B die Eigentumswohnung verkaufen, mit dem Geld nach Monte Carlo fahren und alles verspielen, haben sie irgendwelche Verpflichtungen gegenüber Kind 1?

Ja

Wenn, und darauf kommt es letztendlich an, sie ihre Kamera nicht auch verspielt haben, haben sie gegenüber ihrem Kind die Verpflichtung, dieses zum Dia-Abend mit Salzstangen, Rotkäppchensekt und Schnittchen einzuladen und die Dias zu zeigen wie Papa am Hafen von Monte Carlo ein echtes deutsches Pilsken trinkt.

Hallo,

person A und B sind verheiratet und ihnen gehört gemeinsam
eine eigentumswohnung. als erbe haben sie kind 1 (einzelkind)
eingesetzt.

Da stimmt doch wohl schon etwas nicht. Soll wirklich nach dem erstversterbenden Elternteil dessen Wohnungshälfte schon auf das Kind übergehen? Sind sonstige größere Vermögenswerte vorhanden, die dies steuerlich sinnvoll erscheinen lassen? Was sind sonstige Beweggründe?

kann kind 1 sich seinen erb-pflichtanteil an der
eigentumswohnung jederzeit vorzeitig auszahlen lassen?

Wie kommt es bloß, dass es einfach nicht ausrottbar ist, dass Erben schon dann was vom Fell des Bären bekommen würden, bevor dieser überhaupt erlegt ist. Nein, Jedermann kann zu Lebzeiten mit seinem Geld und sonstigen Vermögen machen was er will. Das Erbe ist das, was im Moment des Erbfalls übrig ist. Nur bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen würden Schenkungen der letzten zehn Jahre ggf. zu berücksichtigen sein.

wie hoch ist dieser?

Die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. D.h. nach jedem Elternteil würde ein gesetzlicher Erbteil anfallen, der vom Güterstand der Eltern abhängt. Davon die Hälfte ist der Pflichtteilsanspruch.

wenn person A und B nun enkelkind 1 als erben anstatt von kind
1 eingesetzt haben, kann kind 1 auch dann einen pflichtteil
beanspruchen wie oben? in welcher höhe?

S.o.

Gruß vom Wiz