Pflichtteil für Kinder aus Zugewinnausgleich?

Ein Ehepaar (A und B in Zugewinngemeinschaft) beide haben Kinder aus erster Ehe. Sie haben in einem Erbvertrag sich gegenseitig als Erben eingesetzt. Enderben sind Kinder von A. Kinder von B sind auf Pflichtteil gesetzt. Das in der Ehe erworbene Vermögen gehört überwiegend A.
Welchen Anteil erben die erwachsenen „Pflichtteilkinder“ von B? Profitieren sie von einem Zugewinnausgleich, wenn B als erster verstirbt?
Wird das Vermögen von A berücksichtigt?

Welchen Anteil erben die erwachsenen „Pflichtteilkinder“ von
B?

Erben? Garnichts. Sie haben ein schuldrechtlichen Anspruch in Geld in der Höhe der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils bei Versterben der B.

Profitieren sie von einem Zugewinnausgleich, wenn B als
erster verstirbt?

Was denn für ein Zugewinnausgleich? Es wird keinen geben da A zunächt Alleinerbe ist!
Bei Vorgersterben der B würde lediglich der gesetzliche Erbteil von A um 1/4 erhöht werden,(§ 1371 BGB), was letztendlich für die Berechnung der Pflichtteilsquote der Kinder der B von Bedeutung ist.

ml.